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Aktuelles für Beamtinnen und Beamte: Besoldungs- und Versorgungsanpassung: Gesetzentwurf liegt vor; 19.04.2012

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 

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Aktuelles für Beamtinnen und Beamte:

Besoldungs- und Versorgungsanpassung: Gesetzentwurf liegt vor

Das Bundesinnenministerium hat den Entwurf eines Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2012/2013 vorgelegt. Damit soll der Tarifabschluss für die Arbeitnehmer bei Bund und Kommunen vom 31. März 2012 auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der Bundesbeamtinnen und -beamten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes übertragen werden.

Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf vor:

1. Lineare Anhebung der Dienst- und Versorgungsbezüge in drei Schritten durch die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Ergebnisses im Tarifbereich. Die Erhöhungen vermindern sich indes gemäß § 14a Abs. 2 Satz 1 Bundesbesoldungsgesetz um jeweils 0,2 Prozentpunkte. Die 76 Millionen Euro, die aus diesen Kürzungen der Besoldungs- und Versorgungserhöhung resultieren, werden der Versorgungsrücklage des Bundes zugeführt. Dementsprechend erhöhen sich dem Entwurf zufolge die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bereich des Bundes

- zum 1. März 2012 um 3,3 Prozent,
- zum 1. Januar 2013 um 1,2 Prozent und
- zum 1. August 2013 um 1,2 Prozent.

2. Die Anwärterbezüge erhöhen sich nach dem Entwurf analog zum Tarifergebnis

- zum 1. März 2012 um 50 Euro und
- zum 1. August 2012 um 40 Euro.

Der dbb begrüßt die zügige Vorlage des Gesetzentwurfs sowie die beabsichtigte zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf den Beamtenbereich des Bundes und wird beim Beteiligungsgespräch zum vorgelegten Gesetzentwurf am 2. Mai 2012 im Bundesinnenministerium detailliert Stellung nehmen.

Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 19.04.2012


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Red 20260529

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