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Auch nach der Privatisierung der Bahn bleibt der Beamtenstatus erhalten.
Die Rechte und Pflichten aus dem Beamtenverhältnis gelten grundsätzlich
weiter, auch wenn für einige Regelungen bestimmte Abweichungen gelten.
Die für Beamte der Bahn AG geltenden Regelungen haben wir in
Sonderhinweisen zusammengefasst, die Sie unter
www.bahnbeamte.de/sonderhinweise
herunterladen, einsehen und ausdrucken können.
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