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Beamte in der Forstverwaltung

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Beamte in der Forstverwaltung

Förster und Beamte der Forstverwaltung 

Als Förster oder Försterin bezeichnet man umgangssprachlich einen Forstingenieur, Forstwissenschaftler oder Forsttechniker.

Aufgabenbereich 

Diese Berufe befassen sich mit der nachhaltigen wirtschaftlichen Nutzung des Waldes unter Berücksichtigung seiner ökologischen und sozialen Funktionen. In Abhängigkeit seines Dienstverhältnisses ist die Gewichtung der Funktionen des Waldes verschieden. Auch die Jagd kann zu seinen Aufgaben zählen.

Ausbildung 

Um Förster in Deutschland werden zu können, muss eine Person eine Ausbildung zum Forsttechniker oder Forstwart absolviert oder Forstwirtschaft an einer Fachhochschule (FH) oder Universität (Uni) studiert und abgeschlossen haben. Nach dem Studium schließt sich eine Ausbildungszeit im Staatsdienst an, die mit der staatlichen Laufbahnprüfung als Forstinspektor (Eingangsvoraussetzung Dipl.-Ing. Forstwirtschaft - FH, dann gehobener Dienst) oder Forstassessor (Eingangsvoraussetzung Diplomforstwirt - Uni, dann höherer Dienst) endet.

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