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Direktor/Direktorin an der Landesanstalt für Landwirtschaft7) 8) |
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Direktor/Direktorin bei der Beamtenfachhochschule |
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- als Fachbereichsleiter1) - | |
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Direktor/Direktorin bei der Staatsbibliothek6) - |
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- als der Stellvertreter des Generaldirektors - | |
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Direktor/Direktorin bei der Verwaltungsschule |
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- als hauptamtlicher Vorstand 2) , soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 - | |
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Direktor/Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -), soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3 |
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Direktor/Direktorin des Staatlichen Forschungsinstituts für Geochemie in Bamberg |
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Direktor/Direktorin eines Bezirkskrankenhauses, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2 |
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Geschäftsführer/Geschäftsführerin bei den Handwerkskammern für Oberbayern, Niederbayern-Oberpfalz, Mittelfranken, Oberfranken, Unterfranken, Schwaben |
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- als weiterer Vertreter des Hauptgeschäftsführers, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2 - | |
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Hauptgeschäftsführer/Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Coburg |
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Kanzler/Kanzlerin der Fachhochschule Augsburg |
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Kanzler/Kanzlerin der Fachhochschule Coburg |
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Kanzler/Kanzlerin der Fachhochschule Nürnberg |
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Kanzler/Kanzlerin der Fachhochschule Regensburg |
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Kanzler/Kanzlerin der Fachhochschule Rosenheim |
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Kanzler/Kanzlerin der Fachhochschule Weihenstephan |
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Kanzler/Kanzlerin der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt |
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Kanzler/Kanzlerin der Universität Bamberg |
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Kanzler/Kanzlerin der Universität Bayreuth9) |
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Kanzler/Kanzlerin der Universität Passau |
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Leitender Akademischer Direktor/Direktorin3) |
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- als Lehrkraft für besondere Aufgaben an einer Hochschule - |
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- als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Akademie der Wissenschaften - | |
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Leitender Medizinaldirektor, Leitende Medizinaldirektorin |
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- als Leiter des polizeiärztlichen Dienstes - | |
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Leitender Oberlandesanwalt, Leitende Oberlandesanwältin |
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- als Leiter einer Landesanwaltschaft bei einem Verwaltungsgericht - | |
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Oberstudiendirektor4) , Oberstudiendirektorin4) |
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- als der ständige Vertreter des Direktors der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung - |
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- als der ständige Vertreter des Leiters eines Gymnasiums, einer Berufsoberschule oder einer Fachoberschule, der Ministerialbeauftragter ist - |
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- als Leiter der Landesstelle für den Schulsport - |
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- als Leiter des Museumspädagogischen Zentrums München - |
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- als Leiter des Studienkollegs München - |
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- als Leiter des voll ausgebauten Wirtschaftswissenschaftlichen Gymnasiums mit zweizügig ausgebauter Mädchenrealschule der Stadt Schweinfurt - |
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- als Leiter einer Einrichtung der Erwachsenenbildung mit mehr als 250 000 Belegungsdoppelstunden jährlich - |
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- als Leiter einer integrierten Gesamtschule (ohne Oberstufe) mit mehr als 1000 Schülern - |
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- als Leiter einer selbstständigen Abteilung des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern - |
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- als Seminarvorstand eines staatlichen Studienseminars für berufliche Schulen - |
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- am Staatsinstitut für Schulpädagogik und Bildungsforschung - |
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- im kommunalen Schulverwaltungsdienst |
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als Leiter einer großen pädagogischen Fachabteilung, soweit nicht als Stadtdirektor/Stadtdirektorin in Besoldungsgruppe B 2, |
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als stellvertretender Leiter einer großen pädagogischen Fachabteilung, deren Leiter in die Besoldungsgruppe B 2 eingestuft ist, wenn an der staatlichen Schulaufsicht beteiligt - | |
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Realschulrektor, Realschulrektorin |
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- im kommunalen Schulverwaltungsdienst als Leiter einer großen pädagogischen Fachabteilung - | |
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Sonderschulrektor, Sonderschulrektorin |
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- als Leiter einer selbstständigen weiterführenden berufsbildenden Schule für Behinderte mit mehr als 420 Schülern - | |
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Stadtdirektor, Stadtdirektorin |
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- der Landeshauptstadt München und der Stadt Nürnberg als Leiter einer großen und bedeutenden Organisationseinheit, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2 oder B 3 - |
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- in einer Stadt mit mehr als 50 000 Einwohnern als Leiter einer großen bedeutenden Organisationseinheit, der unmittelbar einem kommunalen Wahlbeamten unterstellt ist, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2 - | |