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Beamtinnen und Beamte in der Zollverwaltung bzw. im Zolldienst

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Beamtinnen und Beamte in der

Zollverwaltung bzw. im Zolldienst  

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Zollbeamter

Der Beruf des Zollbeamten zählt zu den ältesten bekannten Berufen und ist schon aus der Bibel bekannt. Überall da, wo es ein geordnetes Gemeinwesen gibt, treten auch Zöllner in Erscheinung. Meist waren Zöllner bei den Bürgern unbeliebt, da sie auf Anordnung der jeweiligen Staatsmacht die Steuern oder andere Pflichtabgaben eintrieben.

Heute sind die Aufgaben der Zollverwaltung sehr vielfältig. Auch wenn es sich heutzutage immer noch um ein Berufsbild handelt, das weltweit in den unterschiedlichsten Kulturen zu finden ist, so differiert der konkrete Aufgabenbereich heute je nach staatlicher Aufgabenzuteilung.

Neben den Aufgaben an den Grenzen beim grenzüberschreitenden Personen- und Warenverkehrs, Bekämpfung des Drogen- und Waffenschmuggels, ermitteln die Zollbeamten heute auch im Bereich der Schwarzarbeit (Finanzkontrolle Schwarzarbeit), Außenwirtschaft, Marktordnung, Steuerhinterziehung und Bekämpfung der Geldwäschekriminalität. Kontrolle von Postsendungen, die in die Gemeinschaft der Europäischen Union verbracht werden.

Schon lange vor dem Inkrafttreten des Schengener Abkommens agierte die Zollverwaltung flächendeckend im Inland, jedoch sind seit dem Wegfall der Grenzen innerhalb der Europäischen Union (EU) zahlreiche Grenzzollstellen aufgelöst bzw. in Binnenzollämter umgewandelt worden. Der Zoll hat seine Hauptaktivitäten allerdings nicht geändert, sondern lediglich auf die Hauptschwerpunkte der EU-Außengrenzen konzentriert (See- und Flughäfen, Freihäfen, die Grenze zur Schweiz) und in das Binnenland verlagert.

Die Aufgaben des Zolls dürfen nicht mit denen der Bundespolizei (BPol) verwechselt werden, die ausschließlich grenzpolizeiliche Aufgaben wahrnimmt (z. B. Passkontrolle und Aufgaben der ehemaligen Bahnpolizei etc.). Der Zoll untersteht trotz polizeilicher und strafverfolgender Aufgabenwahrnehmung dem Bundesfinanzminister.

Ein Großteil der Zollbeamten hat die Funktion einer Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft inne.

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