Thüringen: Beihilfe, Thüringische Beihilfevorschriften

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Beihilferegelungen des Landes Thüringen

Vorbemerkungen

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt, beispielsweise bestehen Abweichungen hinsichtlich der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Wahlleistungen eines Krankenhauses (Berlin, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) und von Aufwendungen für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch (Bayern). In einigen Ländern ist eine sogenannte Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt) eingeführt worden. Sieben Länder haben eigenständige Beihilferegelungen. Dennoch orientieren sich viele der entsprechenden Landesregelungen an den meisten Grundsätzen, die auch für die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) gelten. Deshalb kann der vorliegende Ratgeber auch von Beihilfeberechtigten in den Ländern genutzt werden.

Wichtige – vom Bundesrecht abweichende – Beihilferegelungen fassen wir auf dieser Website zusammen.

Mehr Informationen zum Beihilferecht in Thüringen finden Sie unter www.thueringen.de/de/lfd/gehaltsstelle/wus/beihilfe/ 

Die Beihilfevorschriften ändern sich manchmal mehrmals im Jahr, wir aktualisieren diese Texte daher in unserem Internetangebot unter www.beihilfe-online.de

Beihilferecht in Thüringen 

Zur Übersicht der Beihilfeverordnung 


Linktipps für den öffentlichen Dienst:

Günstige Beihilfetarife:
www.selbsthilfeeinrichtungen.de

Ratgeber "Beihilfe in Bund und Ländern" nur 7,50 Euro: www.die-beihilfe.de/home/ratgeber

Hotels: www.hotelverzeichnis-online.de


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Der Ratgeber informiert über das Beihilferecht des Bundes und der Länder. Die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt.

Der Ratgeber orientiert sich an den Vorschriften des Bundes, schließlich gelten die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) auch in den meisten Ländern. Vom Bund abweichende Landesregelungen, werden erläutert. Die Beihilfevorschriften des Bundes sind im Wortlaut dokumentiert. Als besonderen Service finden Sie ein Verzeichnis von beihilfefähigen Kliniken. Den beliebten Ratgeber können Sie für nur 7,50 Euro hier bestellen.  

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Mehr Informationen zu den preisgünstigen Tarifen der Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst erfahren Sie hier. Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an.


Link-TIPP zur Beihilfe:www.beihilfe-online.de

Link-TIPP zu Geld: www.einkaufsvorteile.de I und zu Gesundheit: www.heilkurorte.de I

Link-TIPPS zu Urlaub, Gastgeber und Erholung: www.urlaub-gastgeber.dewww.hotelverzeichnis-online.de I www.urlaubsverzeichnis-online.de I


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