
| ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern |
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Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung |
Beamtengesetz von Thüringen
Die Regelungen zum Beamtenrecht in Thüringen werden durch den Gesetz- und Verordnungsgeber geregelt. Den Wortlaut des Thüringer Beamtengesetzes hat der dbb beamtenbund und tarifunion Thüringen in einem PDF zusammengefasst, dass Sie mit dem folgenden Link einsehen und herunterladen können
>>>zum Download
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Red 20260529 / Red 20231018