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Laufbahnverordnung Thüringen

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 



 

Laufbahnrecht in Thüringen

Die Regelungen zum Laufbahnrecht in Thüringen wird durch den Gesetz- und Verordnungsgeber geregelt. Den Wortlaut der Laufbahnverordnung von Thüringen hat der dbb beamtenbund und tarifunion Thüringen in einem PDF zusammengefasst, dass Sie mit dem folgenden Link einsehen und herunterladen können >>>zum Download


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Beihilferecht in Bund und Ländern.

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Red 20260529 / Red 20231018

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