SMAVA

Mitgliedseinrichtungen des DBW sind SELBSTHILFEEINRICHTUNGEN für den öffentlichen Dienst

Die Mitgliedseinrichtungen im DBW kennen sich als Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst im Tarif- und Beamtenrecht besonders gut aus.

Zum 1.1.2012 gehören dem DBW insgesamt 18 Mitgliedseinrichtungen an, davon 

- die beiden Spitzenorganisationen der Gewerkschaften (DGB und dbb beamtenbund und tarifunion)

- sowie 16 Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst.

Hier eine Übersicht aller Mitgliedseinrichtungen im DBW:

Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst

Mehr Informationen über die vorteilhaften Angebote unserer Mitgliedseinrichtungen finden Sie unter www.selbsthilfeeinrichtungen.de.


Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.beamten-online.de © 2026