04.09 Besoldungsrecht in Hessen

Allgemeines zu Bezügen und Einkommen im öffentlichen Dienst

Wegweiser zu den Grundgehältern und Besoldungstabellen

Besoldungsrecht in Baden-Württemberg

Besoldungsrecht in Bayern

Besoldungsrecht in Berlin

Besoldungsrecht in Brandenburg

Besoldungsrecht im Bremen

Besoldungsrecht in Hamburg

Besoldungsrecht in Hessen (siehe unten)

Besoldungsrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Besoldungsrecht in Niedersachsen

Besoldungsrecht in Nordrhein-Westfalen

Besoldungsrecht in Rheinland-Pfalz

Besoldungsrecht im Saarland

Besoldungsrecht in Sachsen

Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt

Besoldungsrecht in Schleswig-Holstein

Besoldungsrecht in Thüringen

Ausbildungsvergütungen im öffentlichen Dienst


Hessen – Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Das Land Hessen hat diese Gesetzgebungskompetenz dazu genutzt, eigene Besoldungsanpassungsgesetze zu verabschieden. Diese zum 1. März 2009 eine Linearanpassung von 3,0 Prozent und zum 1. März 2010 eine Anpassung von 1,2 Prozent vor. Die Tabellenwerte ab 1.März 2010 finden Sie – mit Ausnahme der R-Besoldung – auf diesen beiden Seiten.

Unter www.besoldungstabelle.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Hessen.

Besoldungstabelle A – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  


Familienzuschlag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  


Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 96,68 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 301,24 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,49 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 27,45 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 21,95 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 16,47 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Besoldungstabelle B – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  


Besoldungstabelle C - ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  


Besoldungstabelle W – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  


Besoldungstabelle R – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  


Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  


Allg. Stellenzulage (Nr. 27 Abs. 1) – ab 1.3.2010 (Monatsbeträge in Euro)

  


Mehr Informationen zur Besoldung in Hessen finden Sie unter: www.besoldungstabelle.de

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