08.05 Die staatliche Riester-Förderung für Arbeitnehmer und Beamte


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Die staatliche Riester-Förderung für Arbeitnehmer und Beamte (siehe unten)


Die staatliche Riester-Förderung für Arbeitnehmer und Beamte

Mit der Rentenreform ist die private Vorsorge als zusätzliche Säule der Alterssicherung eingeführt worden. Wer zusätzlich etwas für seine Altersversorgung tun will, wird künftig durch Zulagen und Steuererleichterungen vom Staat gefördert. Die zusätzliche Altersversorgung ist mit Anreizen verbunden, es besteht aber kein Zwang privat vorzusorgen. Gefördert werden alle Personen, die Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung oder Empfänger von Besoldung oder Amtsbezügen sind. Wer es genau wissen möchte, findet im Kasten die Details.

  

Geförderte Produkte

Grundsätzlich werden Anlageformen gefördert, die im Alter durch lebenslange Zahlungen die staatliche Rente ergänzen. Mit Beginn der staatlichen Förderung im Jahre 2002 werden von privaten Trägern wie Banken und Versicherungen zahlreiche Anlageformen angeboten. Ziel der Riester-Förderung ist eine gesicherte, möglichst gleich bleibende Versorgung im Alter. Daher müssen die Anlageprodukte einige Kriterien erfüllen. Dies erfolgt bei privaten Verträgen über die Zertifizierung oder im Rahmen der betrieblichen Vorsorge. Die Anlageform muss:

- mindestens die Auszahlung des eingezahlten Kapitals zusagen

- gewährleisten, dass die Leistungen ab Beginn der Altersrente, frühestens ab dem 60. Lebensjahr, erbracht werden (Gilt für Riester-Verträge vor dem 1.1.2012; Für nach dem 31.12.2011 abgeschlossene Verträge gilt frühestens das 62. Lebensjahr, da ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich niemand mehr eine vorgezogene Altersrente vor dem 62. Lebensjahr erhalten kann.)

- lebenslange Leistungen garantieren, in Form einer Leibrente oder eines Auszahlungsplans

- Übertragung und Pfändung ausschließen

- die Abschluss- und Vertriebskosten auf mindestens fünf Jahre verteilen

- eine vierteljährige Kündigung sowie das Ruhen des Vertrages zulassen

- zulassen, das gebildetes Kapital ganz oder teilweise für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum entnommen werden kann.

Darüber hinaus hat der Anleger jährlich über die Beitragsverwendung, Kapitalbildung und Kosten zu informieren. Wird neben dem Risiko des Alters durch eine Riester-Rente ebenfalls ein Hinterbliebenenschutz und/oder eine Erwerbsminderung abgesichert, so können für die Absicherung dieses Risikos 15 Prozent der Beiträge verwendet werden.

Vereint ein Produkt alle(!) der oben genannten Kriterien, so ist es grundsätzlich „Riester-Förderfähig".

Mögliche förderfähige Anlageformen

- Private Rentenversicherungen (fondsgebundene Versicherungen nur, soweit sie mindestens die Auszahlung des eingezahlten Sparbetrags garantieren)

- Fondssparpläne, sofern sie mindestens die eingezahlten Beiträge garantieren und ab dem 85. Lebensjahr mit einer Rentenversicherung verbunden sind

- Banksparpläne, sofern sie mindestens die eingezahlten Beiträge garantieren und ab dem 85. Lebensjahr mit einer Rentenversicherung verbunden sind

- Beiträge des Arbeitnehmers im Rahmen der betrieblichen Vorsorge an eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds – soweit sie lebenslange Leistungen garantieren

  

Die Bedingungen für die Zertifizierung von Darlehensverträgen sind

- ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Darlehens bei wohnwirtschaftlicher Verwendung,

- die Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf fünf Jahre und eine Darlehenstilgung bis spätestens zur Vollendung des 68. Lebensjahres.

Nicht förderfähig sind unter anderem

- Lebensversicherungen mit Kapitalauszahlungen bei Ende der Versicherungsdauer

- Aktien

- Investmentfonds (Aktienfonds), wenn von den Anbietern (Banken, Investmentgesellschaften) nicht wenigstens die Einzahlungen garantiert werden

- Sparbücher

- festverzinsliche Wertpapiere.

Höhe der Förderung

Den Namen „Riester-Rente" dürfen nur eigens zertifizierte Altersvorsorgeprodukte tragen. Nur bei solchen Angeboten ist sichergestellt, dass Sie in den Genuss der staatlichen Förderung gelangen. Diese beruht auf zwei Säulen: Zulagen und steuerliche Abzugsmöglichkeit.

Zulagen werden vom Staat direkt in den Vertrag eingezahlt. Die Höhe der Grundzulage beträgt für 2007 maximal 114 Euro, von 2008 an 154 Euro. Zusätzlich erhalten Eltern jährlich eine maximale Zulage von 138 Euro für 2007 bzw. 185 Euro ab 2008 für jedes kindergeldberechtigte Kind. Für Kinder, die ab 2008 geboren sind, beträgt die Kinderzulage sogar 300 Euro. Welches Elternteil warum die Zulage erhält, wenn beide in eine Riester-Rente einzahlen, erfahren Sie unter www.dbw-online.de.

Bedingung für den Erhalt der vollen Zulage ist, dass die Höhe von Eigenleistung und Zulage zusammen mindestens 4% (2010) des Vorjahresbruttoeinkommens beträgt. Wer weniger Eigenleistung aufbringt, erhält nur anteilig Zulagen. Seit 2009 liegt der Anteil bei 4%.

Darüber hinaus können Aufwendungen für die Altersvorsorge (Eigenleistung + Zulage) bis zu 1.575 Euro (2007) bzw. 2.100 Euro (ab 2008) als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Ist die Steuerersparnis größer als die Zulagen, so zahlt das Finanzamt den Teil der Steuerersparnis, der die Zulagen übersteigt, als Steuerrückzahlung aus.

Zinsen und Erträge sind während der Ansparphase steuerfrei.

  

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