Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beihilfe
Beihilferegelungen in den Ländern
Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern
Beihilfe in Nordrhein-Westfalen
Beihilfe in Schleswig-Holstein
Beihilfe in Thüringen (siehe unten)
Thüringen
Rechtsgrundlage: § 87 Thüringer Beamtengesetz
Durch eine Übergangsbestimmung gelten bis zum Inkrafttreten einer eigenen Rechtsverordnung die Beihilfevorschriften in der Fassung vom 1. November 2001, zuletzt geändert durch VwV vom 30.01.2004, nach Maßgabe der Thüringer Verordnung über Sonderbestimmungen in der Beihilfe vom 7. November 2006 weiter.
Dies entspricht den bislang beim Bund gültigen Beihilfevorschriften in der Fassung der 28. Änderungsverordnung. Die Bundesbeihilfeverordnung wird somit nicht übernommen. Die Sonderbestimmungen vom 7. November 2006 regeln darüber hinaus die Berücksichtigungsfähigkeit studierender Kinder im Rahmen der Änderungen des Steueränderungsgesetzes. Die Regelung entspricht dabei der des Bundes.