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Informationen rund um das Beamtenrecht von Bund und Ländern

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 

 

In dieser Rubrik finden Sie weitere Informationen zu beamtenrechtlichen Fragen:

Beamtenrecht:

Beamtenbesoldung I Beamtengesetze I Beihilferecht I Besoldungsrecht I Laufbahnrecht I Reisekosten I  Versorgungsrecht 

Beratung und Informationen:

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Seminare zum Beamtenversorgungsrecht: Seminare im Jahr 2023

Private Vorsorge: Vorsorge 

Tilgungsfreies Darlehen für Beamte und Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst: Beamtendarlehen


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Red 20260529 / Red 20231017 / 20201202

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