Beihilferecht des Bundes und der Länder

Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst:
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Absicherung bei Dienstunfähigkeit I ZulagenRente Riester-Rente I Rentenversicherung I Unfallversicherung I Pflegeversicherung I

Finanzielle Wünsche? Mehr Informationen zum Beamtendarlehen und Darlehen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst 


Unsere Link-TIPPs für Beamte:

I www.beamten-informationen.de I www.beihilfe-online.de I www.die-beihilfe.de I


Auf dieser Website informieren Sie umfassend zum Beihilferecht des Bundes und der Länder. Die Vorschriften zur Beihilfe ändern sich manchmal mehrmals im Jahr. Damit sich die rund 4 Mio. Beihilfebrechtigten über den jeweils aktuellen Stand der Vorschriften informieren können, hat der DBW dieses umfangreiche Informationsangebot im Internet eingerichtet. In Bund und Ländern bestehen bei der Beihilfe unterschiedliche Regelungen. Zwar orientieren sich víele Länder an den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV), dennoch bestehen hinsichtlich der Beihilfe teilweise erhebliche Abweichungen. Hier finden Sie mehr Informationen zu den Beihilfevorschriften bzw. Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder:

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Bund

Beihilfevorschriften des Bundes 

Länder

Beihilfe in Baden-Württemberg 

Beihilfe in Bayern

Beihilfe in Berlin

Beihilfe in Brandenburg

Beihilfe in Bremen

Beihilfe in Hamburg

Beihilfe in Hessen

Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern 

Beihilfe in Niedersachsen

Beihilfe in Nordrhein-Westfalen

Beihilfe in Rheinland-Pfalz

Beihilfe im Saarland

Beihilfe in Sachsen

Beihilfe in Sachsen-Anhalt

Beihilfe in Schleswig-Holstein

Beihilfe in Thüringen 


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Der Ratgeber informiert über das Beihilferecht des Bundes und der Länder. Die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt.

Der Ratgeber orientiert sich an den Vorschriften des Bundes, schließlich gelten die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) auch in den meisten Ländern. Vom Bund abweichende Landesregelungen, werden erläutert. Die Beihilfevorschriften des Bundes sind im Wortlaut dokumentiert. Als besonderen Service finden Sie ein Verzeichnis von beihilfefähigen Kliniken. Den beliebten Ratgeber können Sie für nur 7,50 Euro hier bestellen.  

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OnlineService des DBW: Für nur 10,00 Euro für 1 Jahr haben Sie Zugang zu wichtigen Informationen des öffentlichen Dienstes, beispielsweise zur Beihilfe. Zur Anmeldung 

Mehr Informationen zu den preisgünstigen Tarifen der Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst erfahren Sie hier. Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an.


Link-TIPP zur Beihilfe:www.beihilfe-online.de

Link-TIPP zu Geld: www.einkaufsvorteile.de I und zu Gesundheit: www.heilkurorte.de I

Link-TIPPS zu Urlaub, Gastgeber und Erholung: www.urlaub-gastgeber.dewww.hotelverzeichnis-online.de I www.urlaubsverzeichnis-online.de I


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