Beamtenrecht im Saarland: Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften

Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst:
Unser Angebot - Ihr Vorteil

Leistungsfähige Angebote und vorteilhafte Tarife - speziell für den öffentlichen Dienst? Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an:

Absicherung bei Dienstunfähigkeit I ZulagenRente Riester-Rente I Rentenversicherung I Unfallversicherung I Pflegeversicherung I

Finanzielle Wünsche? Mehr Informationen zum Beamtendarlehen und Darlehen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst 



Unser TIPP für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst:

Sie interessieren sich für leistungsfähige Angebote der NÜRNBERGER Beamtenversicherung. Die NÜRNBERGER ist Selbsthilfeeinrichtung für den öffentlichen Dienst? Fordern Sie Ihr persönliches Angebot an. 
Oder haben Sie finanzielle Wünsche und brauchen ein
Darlehen? Mehr Informationen zu Krediten für Beamtinnen und Beamte und Tarifkräfte


.

Beamtenrecht im Saarland

.

Besoldung

Saarländisches Besoldungsgesetz (SBesG)

Zweites Saarländisches Besoldungsanpassungsgesetz
(2. SBesAnpG)

Gesetz Nr. 1560 zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften („ProfBesReformG – AnpG")

Gesetz über die Errichtung eines Landesamtes für Finanzen und
eines Landesamtes für Bau und Liegenschaften

Gesetz Nr. 1537 über die
Anpassung der Grundgehälter für Beamte des Saarlandes in den Besoldungsgruppen B 8 und B 9

Saarländisches
Sonderzahlungsgesetz

Verordnung zur Abgeltung der
Bürokosten der Gerichtsvollzieher

Verordnung zur Übertragung besoldungsrechtlicher Zuständigkeiten

Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten nach der Vollstreckungsvergütungsverordnung

Verordnung über die Festsetzung von Amtsbezeichnungen

Saarländische Kommunalbesoldungsverordnung

Verordnungen gemäß § 26 Abs. 5
BBesG (Stellenobergrenzen in besonderen Bereichen)

Stellenobergrenzenverordnung

Verordnung nach § 26 Abs. 5 Nr. 3 des Bundesbesoldungsgesetzes für Beamte bei Sparkassen

Lehrkräfte-Zulagenverordnung (LZulV)   

Verordnung über die Anrechnung von Sachbezügen nach § 10 BBesG

Verordnung über die Vergütung an Protokollführer in Sitzungen kommunaler Vertretungskörperschaften und Ausschüsse

Verordnungen über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen

VO-Aufwandsentschädigung kommunale Wahlbeamte und Behördenleiter

VO-Aufwandentschädigung

Verordnung über die Gewährung einer Ausgleichszahlung bei Arbeitszeitguthaben aus einer ungleichmäßigen Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit

Saarländische Verordnung über Leistungsbezüge sowie Forschungs- und Lehrzulagen für Professorinnen und Professoren

.

.

RatgeberService des DBW

Einfach Bild anklicken
Der DBW e.V. gibt mehrere interessante Publikationen für Beamte, Tarifkräfte, Auszubildende und ehemalige Beschäftigte (z.B. Rentner, Pensionäre) des öffentlichen Dienstes heraus. Jedes Buch kostet 7,50 Euro zzgl. 2,50 Euro Versandpauschale; Kunden der NÜRNBERGER Versicherungen zahlen den Vorzugspreis von 5,00 je Buch. Das Angebot im Überblick:
.

Rund ums Geld im öffentlichen Dienst
- aktuelle Jahresausgabe

Zur Bestellung 

Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst

 Zur Bestellung

Gesundheit von A bis Z

 Zur Bestellung

Die Beihilfe

 Zur Bestellung

Die Beamtenversorgung

 Zur Bestellung

FrauenSache im öffentlichen Dienst

 Zur Bestellung

BerufsStart im öffentlichen Dienst

 Zur Bestellung

Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD)

 Zur Bestellung

Taschenbuch "Neuordnung des Beamtenrechts"

 Zur Bestellung

Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" mit allen Informationen zu Besoldung, Beihilfe und Versorgung  

.

Doppelpack: BEAMTEN-MAGAZIN & Taschenbuch
"Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte"

  Zur Bestellung 

.

Zur Bestellung

.


Beamten-Magazin

Informationen für Beamte im Doppelpack: zum Komplettpreis von 19,50 Euro erhalten Sie 1 x monatlich das Magzin und 1 x jährlich das Taschenbuch "Wissenswertes für Beamte".
>>> Hier bestellen

Startseite | Kontakt | Impressum         ©2012 www.beamten-online.de • Alle Rechte vorbehalten