Lexikon Auszubildende - Buchstabe K

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Lexikon "Jugend- und Auszubildendenvertretung"

Auszubildende und Beamtenanwärter wählen in Betrieben und Verwaltungen eine Jugend- und Auszubildendenvertretung. Mit dieser Einrichtung sollen die besonderen Interessen von jungen Menschen in der Arbeitswelt Rechnung getragen werden. Die Jugend- und Auszubildendenvertrretung (JAV) ist somit eine wichtige Anlaufstelle für die Jugendlichen. Die JAV ihrerseits trägt die berechtigten Anliegen innerhalb des Personalrats an den Leiter der Dienststelle heran. Die Mitglieder der JAV informieren die Jugendlichen regelmäßig auch in den sogenannten "Jugendversammlungen" und geben darüber hinaus  kompetente Auskünfte.

Unser Buchtipp
Eine wichtige Hilfestellung für die Ausbildung ist der beliebte Ratgeber "BerufsStart im öffentlichen Dienst". Auf 144 Seiten findet man Tipps und Ratschläge zur Ausbildung von Beamtenanwärtern und Auszubildenden im öffentlichen Dienst. Das Buch ist nicht nur für die Zeit des Berufseinstiegs wichtig, sondern ein guter Wegbegleiter für die gesamte Ausbildungsdauer.

Den Ratgeber "BerufsStart im öffentlichen Dienst" kann man schon >>>für nur 7,50 Euro online bestellen 


Lexikon für Personalräte

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K

Kinderarbeit

Kinderarbeitsschutzver-
ordnung

- Beschäftigungsverbot
- zulässige Beschäftigungen

Koalitionsfreiheit

Konsensprinzip

Konzern-Jugend- und
Auszubildendenvertretung

- Anzahl der Mitglieder
- Ausschüsse
- Sitzungen

Kriegsdienstverweigerung
- KDV-Antrag

Kündigung
- Änderungskündigung
- Form der Kündigung
- fristlose Kündigung
- Kündigungsfrist
- Kündigungsschutzklage
- ordentliche Kündigung

Kündigung des Ausbildungs-
verhältnisses

- Kündigungsfrist
- Probezeit 
  

Kündigungsfrist
- Probezeit

Kündigungsschutz
- Kündigungsfrist

Kündigungsschutzgesetz

Kündigungsschutzprozess
- Auflösung des Arbeitsver-
  hältnisses
- Dreiwochenfrist
- nachträgliche Klage-
  zulassung
- Zahlung einer Abfindung 

 

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