
Ratgeber "Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst" für nur 7,50 Euro
Der Ratgeber informiert über die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Der TVöD gilt für die 2,1 Mio. Angestellten, Arbeiter und Auszubildenden des Bundes und der Kommunen. Für diesen Tarifbereich hat der TVöD den BAT bzw. MTArb abgelöst. Der Ratgeber dokumentiert die neuen Tarifregelungen im Wortlaut sowie das Überleitungsrecht, den Tarifvertrag zur sozialen Absicherung und den Tarifvertrag für Auszubildende und Praktikanten. Daneben enthält der Ratgeber auch die Entgelttabellen für Ost und West.
Der Ratgeber kostet nur 7,50 Euro und kann hier online bestellt werden.
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Weitere Websites zum Thema Tarifrecht für den öffentlichen Dienst: I www.tv-oed.de I www.tarifvertragoed.de I
Wichtige Tarifverträge für Beschäftigte im öffentlichen Dienst .
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Tarifregelungen für Beschäftigte des Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) Weitere tarifliche Regelungen, die Tarifvertrag über die betriebliche Tarifvertrag für Auszubildende im Überleitungsregelungen >>>weiter Wichtige Rundschreiben und |
Ausgewählte Urteile zum Tarifrecht: Weitere tarifliche Regelungen: Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) >>> www.tarif-oed.de/bat_uebersicht - Vergütungstarifvertrag mit Entgelttabellen zum BAT - Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen und Arbeiter (MTArb) - Tarifvertrag über das Lohngruppenverzeichnis - Lohntarifvertrag mit Entgelttabellen zum MTArb |
BAT und MTArb regeln die wesentlichen allgemeinen Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Eingruppierung, Krankenbezüge, Urlaubsanspruch und Kündigungsfristen. Die Eingruppierung in die Vergütungs- und Lohngruppe hängt von der Art der auszuübenden Tätigkeit ab. Die Entgeltbeträge ergeben sich aus dem jeweils geltenden Vergütungs- und Lohntarifvertrag. Weitere tarifliche Leistungen wie Zuwendung und vermögenswirksame Leistung sowie Regelungen zur Altersteilzeit sind in ergänzenden Tarifverträgen vereinbart.
Für die betriebliche Altersversorgung des öffentlichen Dienstes (Zusatzversorgung) verweisen BAT und MTArb auf die besonderen Regelungen des ATV in Verbindung mit der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL).
Hier finden Sie ausgewählte Informationen zum Tarifrecht im öffentlichen Dienst bzw. öffentlichen Sektor. Vor allem haben wir für Sie auch die Regelungen des neuen Tarifrechts für den öffentlichen Dienst zusammengestellt. Die Neuregelungen werden ab 1. Oktober 2005 für die Bereich des "Bundes" und der "Kommunen (BKA)" in Kraft treten. Für die Länder verbleibt es vorerst bei den alten Regelungen des BAT / BAT-O und MTArb / MTArb-O.
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Tarifrecht im öffentlichen Dienst Das neue Tarifrecht für den |
Bundesangestelltentarifvertrag Manteltarifvertrag für Arbeiterinnen |
Tarifvertrag für Auszubildende im |
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