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04.04 Besoldungsrecht in Baden-Württemberg

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 

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Baden-Württemberg - Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Baden-Württemberg hat dies genutzt und ab 1.1.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz erlassen. In diesem Gesetz hat Baden-Württemberg viele der als Gesetz oder Rechtsverordnung bestehenden Vorschriften zusammengeführt. Bei der A-Besoldung entfiel der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter der Beamten künftig für die Höhe der Besoldung keine Rolle mehr spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A Besoldung sind nur noch Zeiten mit dienstlicher Erfahrung (Erfahrungszeiten). Für die Besoldungsanpassung im Jahr 2012 liegt bislang lediglich ein Beschluss der Landesregierung vom 11.11.2011 vor, wonach die Anpassung der Besoldung und Versorgung in 2012 in Höhe von 1,2 Prozent nicht – wie im Tarifbereich zum 1.1.2012, sondern für die Besoldungsgruppen bis A 10 erst zum 1.3.2012 und für die übrigen zum 1.8.2012 erfolgen soll. Anschließend wird das Grundgehalt um 17 Euro (bei Anwärtern um 6 Euro) aufgestockt. Die um 0,7 Prozentpunkte verminderte Besoldungsanpassung ist dem Umstand geschuldet, dass die Erhöhung in 2011 2,0% statt 1,5% betrug. Somit waren 0,5% bereits in der Tabelle 2011 vorhanden, die restliche Minderung um 0,2% erfolgt wegen der Wiederaufnahme der Versorgungsrücklage. Mehr Informationen zur Besoldung in Baden-Württemberg unter www.besoldungstabelle.de/baden_wuerttemberg.

Besoldungstabelle A – ab 1.3.2012 bzw. 1.8.2012* (Monatsbeträge in Euro)

  

* Gültig ab 1.3.2012 für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 10
* Gültig ab 1.8.2012 für die Besoldungsgruppen A 11 bis A 16

Familienzuschlag – ab 1.3.2012 (Monatsbeträge in Euro)

  

Besoldungstabelle B – ab 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro)

  

Besoldungstabelle C – ab 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro)

  

Besoldungstabelle W – ab 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro)

  

Besoldungstabelle R – ab 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro)

  

Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2012 (Monatsbeträge in Euro)

  

Strukturzulage (§ 46 LBesGBW) – ab 1.3.2012 (Monatsbeträge in Euro)

  

Mehr Informationen zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie unter: www.besoldungstabelle.de


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Red 20260529

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