04.08 Besoldungsrecht in Bremen

 

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Bremen – Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Die Freie und Hansestadt Bremen hat diese Gesetzgebungskompetenz bislang dazu genutzt, die Besoldung anzupassen, u.a. zum 1.4.2011 um 1,5% (bis A 11), übrige Besoldungsgruppen zum 1.10.2011. Zum 1.4.2012 sollen die Bezüge um 1,9% plus 17 Euro Sockel erhöht werden (bis A 11) und ab 1.10.2012 für die übrigen Besoldungsgruppen (siehe Tabellenwerte auf diesen beiden Seiten). Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/bremen.

Besoldungstabelle A – ab 1.4.2012 bzw. 1.10.2012* (Monatsbeträge in Euro)

* Gültig ab 1.3.2012 für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 11
* Gültig ab 1.9.2012 für die Besoldungsgruppen A 12 bis A 16

Familienzuschlag – ab 1.4.2012 bzw. 1.10.2012* (Monatsbeträge in Euro)

* Gültig ab 1.4.2012 für die Besoldungsgruppen A 3 bis A 11 sowie für Anwärterinnen und Anwärter
* Gültig ab 1.10.2012 für die übrigen Besoldungsgruppen

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 99,90 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 311,26 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

Besoldungstabelle B – ab 1.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 1.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 1.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 1.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 1.4.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Wesentl. Stellenzulagen – ab 1.4.2012 bzw. 1.10.2012* (Monatsbeträge in Euro)

Mehr Informationen zur Besoldung in Bremen finden Sie unter: www.besoldungstabelle.de


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