04.17 Besoldungsrecht in Sachsen-Anhalt

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 

 

Sachsen-Anhalt – Besoldungstabellen

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen waren und sind durch entsprechende Übernahmegesetze bzw. die Weitergeltungsanordnung des Artikel 125 a Grundgesetz das Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) und die dazu erlassenen Rechtsvorschriften wie die Bundesbesoldungsordnungen zum Stand 31. August 2006. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Das Land Sachsen-Anhalt hat diese Gesetzgebungskompetenz dazu genutzt, ein eigenes Besoldungsgesetz zu verabschieden. Dies sieht u.a. eine Abkehr vom Besoldungsdienstalter hin zu Erfahrungsstufen bei gleichem Aufbau wie beim Bund vor. Beim Überleitungsrecht wurde jedoch ein wesentlich komplizierterer Weg gewählt. Zudem hat das Land einige Landesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetze verabschiedet. Für das Jahr 2011 hatte dies eine Linearanpassung von 1,5% zum 1.4. zum Inhalt. Im Jahr 2012 erhalten die Beamtinnen und Beamten weitere 1,9% zzgl. eines Sockelbetrages von 17 Euro. Die Tabellenwerte ab 1. Januar 2012 finden Sie auf diesen beiden Seiten.

Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/sachsen_anhalt

Besoldungstabelle A – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 99,90 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 320,63 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 4 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 4 bis A 5 um je 5,11 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro.

Besoldungstabelle B – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Wesentliche Stellenzulagen – ab 1.10.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Mehr Informationen zur Besoldung in Sachsen-Anhalt finden Sie unter: www.besoldungstabelle.de 


Exkl. Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit dem Jahr 1997 - also seit mehr als 25 Jahren - zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu Rund ums Geld im öffentlichen Dienst. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind alle 8 Bücher (3 Ratgeber & 5 eBooks) aufgespielt: Wissenswertes für Beam-tinnen und Beamte, Tarifrecht, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder), Beihilferecht (Bund/Länder), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>Hier geht es zur Bestellung


 


mehr zu: Ausgabe 23 Auflage
Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.beamten-online.de © 2024