
eBook zum Tarifrecht ÖD neu aufgelegt Das beliebte eBook wurde im Oktober 2025 neu aufgelegt. Mit allen Entgelttabellen für Beschäftigte - TVöD und TV-L - Zum Komplettpreis von 10,00 Euro (inkl. Bearbeitungsentgelt und MwSt.) kann das >>>eBook hier bestellt werden
sowie den Auszubildenden-vergütungen von Bund, Länder und Kommunen.
{referenz;usb_die_beamtenversorgung}
Zur Übersicht des Landespersonalvertretungsgesetzes von Bayern
Art. 26 Beginn und Dauer der regelmäßigen Amtszeit
(1) 1 Die regelmäßige Amtszeit des Personalrats beträgt fünf Jahre. 2 Die Amtszeit beginnt mit dem Tag der Wahl oder, wenn zu diesem Zeitpunkt noch ein Personalrat besteht, mit dem Ablauf seiner Amtszeit.
(2) Die Amtszeit des Personalrats endet am 31. Juli des Jahres, in dem nach Absatz 3 die regelmäßigen Personalratswahlen stattfinden.
(3) Die regelmäßigen Personalratswahlen finden alle fünf Jahre in der Zeit vom 1. Mai bis 31. Juli statt.
(4) 1 Für die während der regelmäßigen Amtszeit gewählten Personalräte endet die Amtszeit am 31. Juli des Jahres, in dem die regelmäßigen Personalratswahlen stattfinden. 2 Art. 27 Abs. 5 bleibt unberührt.