
| ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern |
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Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung |
NEU: Seminare zur Beamtenversorgung für Sachbearbeiter in Verwaltungen und Personalräte
Unsere Link-TIPPs für Beamtinnen und Beamte:
I www.beamten-informationen.de I www.die-beihilfe.de I www.die-beamtenversorgung.de I www.beamtenkredite-online.de
Informationen für Beamtinnen und Beamte
Rund 2 Mio. Frauen und Männer sind in einem Beamtenverhältnis beschäftigt. Als Dienstherr fungieren dabei nicht nur Bund, Länder und Gemeinden, sondern auch der "privatiserte Dienstleistungssektor". Noch immer arbeiten bei den ehemaligen staatlichen Unternehmen der Post, Telekom und Bahn mehr als 200.000 Beamtinnen und Beamte. Diese Website - beamten-online.de - informiert Beamtinnen und Beamte über die wichtigsten Entwicklungen des Beamtenrechts in Bund und Ländern. .
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Beamte bei Bund, Ländern und Kommunen Bundesbeamte Bundestag beschließt Gesetz zur Neuordnung des Beamtenrechts: www.beamtenstatusgesetz.de I |
Beamtinnen und Beamte in Ausbildung Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter >>>www.beamtenanwaerter-online.de |
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Beamtinnen und Beamte in Aktiengesellschaften Telekom-Beamte >>>www.telekombeamte.de |
Professoren Professorinnen und Professoren >>>weiter Richterinnen und Richter Richterinnen und Richter >>>weiter |
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