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ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 

Herzlich Willkommen beim Portal für die 3,5 Mio. Beamtinnen und Beamte!

Aktuelles aus der Rechtsprechung

Aktuelles für Beamtinnen und Beamte:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum 2008 bis 2020. Das Berliner Gesetz ist laut Karlsruhe weit überwiegend verfassungswidrig. >>>mehr Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)


Tarifrunde TVöD Bund/VKA 2025 abgeschlossen

Entgelttabellen: Tabellenentgelte der Tarifbeschäftigten: Entsprechend der Tarifeinigung werden die Tabellenentgelte ab dem 1. April 2025 um 3,0 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 110 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 110 Euro gesetzt. In einem weiteren Schritt werden die Tabellenentgelte ab dem 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent erhöht. Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 1 Stufe 2 wird ab dem 1. Mai 2026 auf den Betrag von 2.543,55 Euro festgesetzt. Die neuen Tabellenentgelte der Tarifbeschäftigten gemäß § 15 Absatz 2 Satz 1 TVöD ergeben sich aus der Anlage A (Bund) zum TVöD, siehe Anhang 1 zu § 1 Nr. 4 des Änderungstarifvertrags Nr. 22 zum TVöD.

Die Tabellenbeträge der Tarifbeschäftigten in einer individuellen Zwischenstufe (z. B. individuelle Zwischenstufe 5+ nach Teil C Ziffer 1.1.2 Buchstabe b des Rundschreibens vom 11. Juli 2016 – D 5 – 31002/42#9) werden wie folgt erhöht:
- ab dem 1. April 2025 ebenfalls um 3,0 Prozent, mindestens aber um 110 Euro,
- ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent.

Entgelte für Auszubildende, Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten: Entsprechend der Tarifeinigung werden folgende Entgelte ab dem 1. April 2025 um einen Festbetrag in Höhe von 75 Euro monatlich und ab dem 1. Mai 2026 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 75 Euro monatlich erhöht:

>>>hier der Tarifabschluss 

 

Weitere Informationen zu Beamten im öffentlichen Dienst finden Sie hier im Überblick::

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Red 20231017 /  20260528

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