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Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG)

ACHTUNG Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen amtsangemessener Alimentation

Medienberichten zufolge erhalten die Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Euro an Nachzahlungen bisher nicht verassungskonformer Alimentation. Die Nachzahlungen können erwartet werden von Beamtinnen & Beamte beim Bund  - auch Ruhestandsbeamte & Versorgunghempfänger. Ebenso können die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank auf Nachzahlungen hoffen. Auch in etlichen Ländern werden Beamtinnen und Beamte auf Nachzahlungen hoffen können, u.a. in Berlin und Nordrhein-Westfalen sowie weiteren Ländern.

Ausführliche Informationen finden Sie unter der zum Bundesalimentationsgesetz besten Website im Netz www.bundesalimentationsgesetz.de.

In einer rund 100-seitigen Broschüre des INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte werden wir das Thema Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern aufbereiten und dokumentieren. Die Broschüre wird unmittelbar nach dem Beschluss der Bundesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesalimentationsgesetzes (BAlimentG) veröffentlicht. Der Beschluss wird im Mai bzw. Juni 2026 erwartet.

In der Broschüre finden Sie alle aktuellen Besoldungstabellen beim Bund, der Bahn, der Post, der Telekom und der Postbank sowie aller Länder. Von besonderem Interesse ist der Entwurf der neuen Tabellen für den Bund ab 01.05.2026 nach der manche Beamtinnen und Beamte rund 500 Euro höhere Dienstbezüge erhalten werden (z.B. A 11).

Die Broschüre Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern kann hier vorbestellt bzw. bestellt werden
>>>zur (Vor)Bestellung Für Mehrfachbesteller aus Gewerkschaften, Verbänden und Behörden zum Vorzugspreis..


 

 

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Aktuelles aus der Rechtsprechung

Aktuelles für Beamtinnen und Beamte:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum 2008 bis 2020. Das Berliner Gesetz ist laut Karlsruhe weit überwiegend verfassungswidrig. >>>mehr Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)


Tarifrunde TVöD Bund/VKA 2025 abgeschlossen

Entgelttabellen: Tabellenentgelte der Tarifbeschäftigten: Entsprechend der Tarifeinigung werden die Tabellenentgelte ab dem 1. April 2025 um 3,0 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 110 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 110 Euro gesetzt. In einem weiteren Schritt werden die Tabellenentgelte ab dem 1. Mai 2026 um 2,8 Prozent erhöht. Das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 1 Stufe 2 wird ab dem 1. Mai 2026 auf den Betrag von 2.543,55 Euro festgesetzt. Die neuen Tabellenentgelte der Tarifbeschäftigten gemäß § 15 Absatz 2 Satz 1 TVöD ergeben sich aus der Anlage A (Bund) zum TVöD, siehe Anhang 1 zu § 1 Nr. 4 des Änderungstarifvertrags Nr. 22 zum TVöD.

Die Tabellenbeträge der Tarifbeschäftigten in einer individuellen Zwischenstufe (z. B. individuelle Zwischenstufe 5+ nach Teil C Ziffer 1.1.2 Buchstabe b des Rundschreibens vom 11. Juli 2016 – D 5 – 31002/42#9) werden wie folgt erhöht:
- ab dem 1. April 2025 ebenfalls um 3,0 Prozent, mindestens aber um 110 Euro,
- ab dem 1. Mai 2026 um weitere 2,8 Prozent.

Entgelte für Auszubildende, Studierende sowie Praktikantinnen und Praktikanten: Entsprechend der Tarifeinigung werden folgende Entgelte ab dem 1. April 2025 um einen Festbetrag in Höhe von 75 Euro monatlich und ab dem 1. Mai 2026 um einen weiteren Festbetrag in Höhe von 75 Euro monatlich erhöht:

>>>hier der Tarifabschluss 

 

Weitere Informationen zu Beamten im öffentlichen Dienst finden Sie hier im Überblick::

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Red 20231017

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