Bayerisches Personalvertretungsgesetz: Art. 97 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

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Art. 97 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1 Dieses Gesetz ist dringlich. 2 Es tritt am 1. Mai 1974 in Kraft.*)

*) Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 29. April 1974 (GVBl S. 157). Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den jeweiligen Änderungsgesetzen.

 

 


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