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Bayerisches Besoldungsgesetz

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 

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Bayerisches Besoldungsgesetz (BayBesG)

 

 

 

Inhaltsübersicht

Abschnitt I
Geltungsbereich

Art. 1  Geltungsbereich

Abschnitt II
Vorschriften für Beamte und Richter

Art. 2  Bayerische Besoldungsordnungen 
Art. 3  Festlegung besonderer Eingangsämter 
Art. 4  Einweisung in die Planstelle 
Art. 5  (aufgehoben) 
Art. 6  Zulagen für Beamte
und Richter
 
Art. 7  Aufwandsentschädigungen 
Art. 8  Sonstige Zuwendungen 
Art. 9  Anrechnung von
Sachbezügen
 
Art. 10  Dienstbekleidung,
Unterkunft, Heilfürsorge
 
Art. 11  Beihilfen 
Art. 12  Festsetzung und
Anordnung von Bezügen
 
Art. 13  Rückforderung von Bezügen 
Art. 14  Ausbringen von Planstellen 
Art. 15  (aufgehoben) 
Art. 16 Nebenamtsvergütungen für
die Leiter von Materialprüfungsämtern und Untersuchungsstellen für die Alkoholkonzentration im Blut
 
Art. 17  Nebenamtsvergütungen
für Hochschulprofessoren
 
Art. 18  Sonstige Zuständigkeitsregelungen 

Abschnitt III
Vorschriften für Arbeitnehmer

Art. 19  Dienstordnungsmäßig Angestellte 
Art. 20  Sonstige Zuwendungen, Sachbezüge und Beihilfen an Arbeitnehmer 

Abschnitt IV
Vorschriften für Professoren und hauptberufliche Mitglieder von Hochschulleitungen

Art. 21  Besoldungsordnungen
Art. 22  Berufungs- und Bleibe-Leistungsbezüge 
Art. 23  Besondere
Leistungsbezüge
  
Art. 24  Funktions-Leistungsbezüge 
Art. 25  Ruhegehaltfähigkeit
Art. 26  Besoldungsdurchschnitt 
Art. 27  Forschungs- und
Lehrzulage
 
Art. 28  Verordnungsermächtigung 
Art. 29  Prüfungsvergütung

Abschnitt V
Übergangs- und
Schlussbestimmungen


Art. 30 Versetzung bei
Rückgang von Planstellenzahlen, Einwohnerzahlen und
Schülerzahlen
  
Art. 31  Zahl der Planstellen
für Stadtdirektoren
 
Art. 32  Übergangsbestimmungen 
Art. 33  In-Kraft-Treten  

 

Weitere Bayerische Besoldungsvorschriften

Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen

Anhang zu den Besoldungsordnung (künftig wegfallende Ämter)

Besoldungsordnung A 

Besoldungsordnung B

Besoldungsordnung R

 


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Red 20260529 / Red 20231017

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