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Hessisches Beamtengesetz (HBG) - Übersicht

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 


Hessisches Beamtengesetz (HBG)

vom 27. Mai 2013, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 348, 353, ber. S. 410)

Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung (ABl. EU Nr. L 299 S. 9), der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L 255 S. 22), zuletzt geändert durch Verordnung der Kommission vom 11. Juli 2012 (ABl. EU Nr. L 180 S. 9), der Richtlinie 2000/78/EG vom 27. November 2000 über die Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. EG Nr. L 303 S. 16) und der Richtlinie 2006/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Chancengleichheit und Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen (Neufassung) (ABl. EU Nr. L 204 S. 23).

Inhaltsübersicht

ERSTER TEIL
Allgemeine Vorschriften

§ 1    Geltungsbereich

§ 2    Dienstherrnfähigkeit

§ 3    Begriffsbestimmungen, Zuständigkeiten

ZWEITER TEIL
Beamtenverhältnis
Erster Abschnitt
Allgemeines

§ 4    Beamtinnen und Beamte auf Probe in Ämtern mit leitender Funktion

§ 5    Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte

§ 6    Beamtinnen und Beamte auf Zeit

§ 7    Politische Beamtinnen und Beamte

§ 8    Voraussetzungen für das Beamtenverhältnis

§ 9    Ernennung

§ 10    Auswahl, Stellenausschreibung

§ 11    Genetische Untersuchungen, Benachteiligungsverbot

§ 12    Rechtsfolgen nichtiger oder zurückgenommener Ernennungen

Zweiter Abschnitt
Laufbahnen

§ 13    Laufbahn

§ 14    Bei einem anderen Dienstherrn erworbene Vorbildung und Laufbahnbefähigung

§ 15    Zulassung zu den Laufbahnen

§ 16    Anerkennung der Laufbahnbefähigung aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG

§ 17    Vorbereitungsdienst

§ 18    Ausländerinnen und Ausländer, Staatenlose

§ 19    Andere Bewerberinnen und Bewerber

§ 20    Einstellung, Probezeit

§ 21    Beförderung, Aufstieg

§ 22    Laufbahnwechsel

§ 23    Verordnungsermächtigung

Dritter Abschnitt
Abordnung, Versetzung, Umbildung von Körperschaften

§ 24    Grundsatz

§ 25    Abordnung

§ 26    Versetzung

§ 27    Umbildung von Körperschaften

Vierter Abschnitt
Beendigung des Beamtenverhältnisses
Erster Titel
Entlassung

§ 28    Entlassung kraft Gesetzes

§ 29    Entlassung durch Verwaltungsakt

§ 30    Verfahren und Folgen der Entlassung

Zweiter Titel
Verlust der Beamtenrechte

§ 31    Verlust der Beamtenrechte, Wiederaufnahmeverfahren

§ 32    Gnadenrecht

Dritter Titel
Ruhestand, Dienstunfähigkeit
Erstes Kapitel
Ruhestand

§ 33    Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze

§ 34    Hinausschieben der Altersgrenze

§ 35    Ruhestand auf Antrag

Zweites Kapitel
Dienstunfähigkeit

§ 36    Verfahren bei Dienstunfähigkeit

§ 37    Verfahren bei begrenzter Dienstfähigkeit

§ 38    Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

§ 39    Ärztliche Untersuchung

Drittes Kapitel
Einstweiliger Ruhestand

§ 40    Politische Beamtinnen und Beamte

§ 41    Auflösung oder Umbildung von Behörden

Viertes Kapitel
Gemeinsame Vorschriften

§ 42    Versetzung in den Ruhestand

Vierter Titel
Rechtsstellung der Beamtinnen und Beamten, die Mitglied der Landesregierung werden

§ 43    Rechtsfolgen der Ernennung zum Mitglied der Landesregierung

§ 44    Ende des Amtsverhältnisses

Fünfter Abschnitt
Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis
Erster Titel
Allgemeines

§ 45    Erscheinungsbild der Beamtinnen und Beamten

§ 46    Aussagegenehmigung

§ 47    Diensteid

§ 48    Beschränkung der Vornahme von Amtshandlungen

§ 49    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

§ 50    Medienauskünfte

§ 51    Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

§ 52    Wahl des Wohnorts

§ 53    Rufbereitschaft

§ 54    Dienstkleidung, Amtstracht

§ 55    Dienstvergehen

§ 56    Pflicht zum Schadensersatz

§ 57    Übergang eines Schadensersatzanspruchs gegen Dritte

§ 58    Amtsbezeichnungen

§ 59    Dienstliche Beurteilung, Dienstzeugnis

Zweiter Titel
Arbeitszeit, Urlaub

§ 60    Arbeitszeit

§ 61    Mehrarbeit

§ 62    Teilzeitbeschäftigung

§ 63    Teilzeitbeschäftigung aus familiären Gründen

§ 64    Beurlaubung aus familiären Gründen

§ 64a    Familienpflegezeit mit Vorschuss

§ 64b    Pflegezeit mit Vorschuss

§ 65    Beurlaubung aus beschäftigungspolitischen Gründen

§ 66    Höchstdauer von unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung und Beurlaubung

§ 67    Hinweispflicht, Benachteiligungsverbot

§ 68    Fernbleiben vom Dienst

§ 69    Urlaub, Dienstbefreiung

§ 70    Verordnungsermächtigung

Dritter Titel
Nebentätigkeit, Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 71    Begriffsbestimmungen, Mitteilungspflicht

§ 72    Nebentätigkeit auf Verlangen des Dienstherrn

§ 73    Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten

§ 74    Nicht genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten, Anzeigepflicht

§ 75    Schriftform, Ausübung von Nebentätigkeiten

§ 76    Regressanspruch bei Haftung aus angeordneter Nebentätigkeit

§ 77    Beendigung der mit dem Hauptamt verbundenen Nebentätigkeit

§ 78    Tätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses

§ 79    Verordnungsermächtigung

Vierter Titel
Fürsorge

§ 80    Beihilfe

§ 81    Ersatz von Sachschaden

§ 81a    Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeld

§ 82    Mutterschutz, Elternzeit

§ 83    Arbeitsschutz

§ 84    Dienstjubiläum

§ 85    Finanzielle Leistungen

Fünfter Titel
Personalaktenrecht

§ 86    Personaldatenverarbeitung, Inhalt und Führung der Personalakte sowie Zugang zur Personalakte

§ 87    Beihilfeakte

§ 88    Anhörungspflicht

§ 89    Einsichts- und Auskunftsrecht

§ 90    Übermittlung der Personalakte, Auskünfte an Dritte

§ 91    Entfernung von Unterlagen

§ 92    Aufbewahrungsfristen

§ 93    Verarbeitung von Personalaktendaten in automatisierten Verfahren

Sechster Titel
Beamtenvertretung

§ 94    Vertretung durch Gewerkschaften und Berufsverbände

§ 95    Beteiligung der Spitzenorganisationen

DRITTER TEIL
Personalwesen

§ 96    Befugnisse des für das Dienstrecht zuständigen Ministeriums

§ 97    Direktorin oder Direktor des Landespersonalamts

§ 98    Landespersonalkommission, Aufgaben

§ 99    Zusammensetzung

§ 100    Rechtsstellung der Mitglieder

§ 101    Vorsitz, Geschäftsordnung

§ 102    Verfahren, Sitzungen, Beschlüsse

§ 103    Beweiserhebung, Amtshilfe

VIERTER TEIL
Beschwerdeweg, Rechtsschutz

§ 104    Anträge, Beschwerden

§ 105    Vorverfahren

§ 106    Zustellung von Verfügungen und Entscheidungen

FÜNFTER TEIL
Besondere Vorschriften für einzelne Beamtengruppen
Erster Abschnitt
Polizei

§ 107    Rechtsstellung

§ 108    Praktikum

§ 109    Gemeinschaftsunterkunft, Gemeinschaftsverpflegung

§ 110    Vorläufige Dienstenthebung

§ 111    Polizeidienstunfähigkeit

§ 112    Eintritt in den Ruhestand im Polizeivollzugsdienst

§ 112a    Mehrarbeit im Polizeivollzugsdienst

Zweiter Abschnitt
Weitere besondere Beamtengruppen

§ 113    Feuerwehr

§ 114    Justiz

§ 115    Hessischer Landtag

SECHSTER TEIL
Kostenerstattung bei Dienstherrnwechsel

§ 116    Erstattung von Studiengebühren

SIEBTER TEIL
Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 117    Verwaltungsvorschriften

§ 118    Übergangsregelung zur Altersteilzeit

§ 119    Überleitung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in den gehobenen Dienst

§ 120    Weitergeltung von Vorschriften

§ 121    Aufhebung bisherigen Rechts

§ 122    Inkrafttreten


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Red 20260529

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