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Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamten im Land Niedersachsen: 01.04.2026

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 

Niedersachsen 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter

 

Niedersachsen – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 01.04.2026

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Wesentliche gesetzliche Grundlagen ist das im Jahr 2016 verabschiedete Gesetz zur Neuregelung des Besoldungsrechts, zur Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2017 und 2018 sowie zur Änderung anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 20. Dezember 2016.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro). Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Niedersachsen hat die Bezüge 2022 wie folgt angepasst: per Gesetz wurde die Besoldung der Beamten, Richter und VersE ab 1. Dezember 2022 um 2,8 v. H. und die Anwärtergrundbeträge um 50 Euro erhöht. Aktive Beamte und Richter erhielten zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro). VersE erhielten keine Corona-Sonderzahlung.

 

Tarifergebnis der TdL auf das Land Niedersachsen wirkungsgleich übertrfagen

Begründung des Besoldungsanpassungsgesetzes 

1. Anlass und Ziel des Gesetzes

Die Dienst- und Versorgungsbezüge sind zuletzt mit Wirkung vom 1. Februar 2025 durch das Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften vom 25. September 2024 (Nds. GVBl. 2024, Nr. 83) erhöht worden.

Die Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) und die Gewerkschaften haben am 14. Februar 2026 eine Einigung erzielt und sich darauf verständigt, die Entgelte der Beschäftigten in drei Schritten zu erhöhen:

Zum 1. April 2026 werden die Tabellenentgelte um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro angehoben, zum 1. März 2027 erfolgt dann eine weitere Anhebung aller Entgeltbestandteile um 2,0 Prozent und zum 1. Januar 2028 um 1,0 Prozent. Die Ausbildungsentgelte erhöhen sich zum 1. April 2026 und zum 1. März 2027 um jeweils 60 Euro und zum 1. Januar 2028 um weitere 30 Euro.

Mit dem o.a. Gesetz werfden erste Schritte der Erhöhung der Tabellenentgelte der vereinbarten Tarifeinigung für die Beschäftigten der Länder systemgerecht auf die Beamtenschaft übertragen

Es ist vorgesehen, zum 1. April 2026 die Grundgehälter um 2,8 Prozent, mindestens jedoch um 100 Euro zu erhöhen sowie die weiteren dynamischen Besoldungs- und Versorgungsbestandteile um linear 2,8 Prozent.

Abweichend davon sollen die Anwärtergrundbeträge zum 1. April 2026 um einen Festbetrag von 60 Euro erhöht werden.

Die Übertragung der Erhöhungsschritte zum 1. März 2027 und zum 1. Januar 2028 bleibt einem weiteren Gesetzesvorhaben vorbehalten. Im Rahmen dieses zukünftigen Gesetzesvorhabens wird auch die Einhaltung der Maßstäbe für eine verfassungsgemäße Alimentation, die das Bundesverfassungsgericht in seiner jüngsten Entscheidung (Beschluss vom 17. September 2025 - 2 BvL 5/18 u.a.-, veröffentlicht am 19. November 2025) aufgestellt hat, zu prüfen sein.

2. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Für das Haushaltsjahr 2026 beträgt die haushaltswirtschaftliche Belastung des Landes inklusive der Landesbetriebe und Stiftungen aus der Anpassung der Bezüge rund 270 Millionen Euro. Für die Folgejahre beträgt die haushaltswirtschaftliche Belastung rund 360 Millionen Euro.

Für den Bereich der kommunalen Dienstherren und der sonstigen Dienstherren entstehen entsprechende Mehrausgaben, deren Höhe von den jeweils beschäftigten Beamtinnen und Beamten abhängt.

3. Auswirkungen auf die Umwelt, den ländlichen Raum und die Landesentwicklung Auswirkungen auf die Umwelt, den ländlichen Raum und die Landesentwicklung sind nicht erkennbar.

4. Auswirkungen auf die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern Auswirkungen auf die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern sind nicht erkennbar.

5. Auswirkungen auf Familien 
Auswirkungen auf Familien sind nicht erkennbar.

6. Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen
Auswirkungen auf Menschen mit Behinderungen sind nicht erkennbar.

7. Ergebnis des Digitalchecks nach § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen.

Ein Digitalcheck ist nicht erforderlich, da mit dem Gesetzentwurf lediglich bestehende Verfahren ergänzt
werden, für die ausschließlich bereits vorhandene Verfahrensabläufe anzupassen sind.

Die aktuellen Tabellen finden Sie auf dieser Seite.

Mehr Informationen unter www.besoldung-niedersachsen.de 

 

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.04.2026

Monatsbeträge in Euro

Besol-dungs-gruppe  
Erfahrungszeit je Stufe 2 Jahre Erfahrungszeit je Stufe 3 Jahre Erfahrungszeit je Stufe 4 Jahre
Erfahrungsstufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12  
A 5 2.891,00 2.954,04 3.017,06 3.080,11 3.143,16 3.206,20 3.269,24          
A 6 2.932,36 3.001,57 3.070,77 3.139,98 3.209,22 3.278,44 3.347,66 3.416,86        
A 7 3.026,51 3.113,62 3.200,70 3.287,81 3.374,89 3.462,02 3.524,21 3.586,41 3.648,65      
A 8 3.114,88  3.189,31 3.300,92 3.412,53 3.524,15 3.635,81 3.711,30 3.787,76 3.864,27 3.940,76    
A 9 3.281,97  3.355,18 3.474,31 3.593,44 3.713,72 3.836,20 3.920,35 4.004,88 4.093,20 4.182,22    
A 10 3.492,91  3.594,66 3.749,39 3.906,32 4.066,21 4.232,10 4.342,70 4.453,31 4.563,89 4.674,50    
A 11   3.948,33  4.114,71 4.284,69 4.454,71 4.624,69 4.738,08 4.851,97 4.964,74 5.078,04 5.191,36  
A 12     4.424,66 4.627,27 4.829,99 5.032,67 5.167,79 5.302,87 5.438,01 5.573,12 5.708,25  
A 13     4.937,05  5.155,93 5.374,78 5.593,61 5.739,65 5.885,46 6.031,37 6.177,28 6.323,19  
A 14      5.183,35 5.467,14 5.750,94 6.034,76 6.223,96 6.413,18 6.602,35 6.791,58 6.980,82  
A 15          6.297,25  6.609,25 6.858,91 7.108,52 7.358,17 7.607,81 7.857,43  
A 16         6.926,84 7.287,70 7.576,43 7.865,15 8.153,86 8.442,53 8.731,23    

 

 

Familienzuschlag

gültig ab 01.04.2026 (Monatsbetrag in Euro) 

  Stufe 1
(§ 35 Abs. 1)
Stufe 2
(§ 35 Abs. 2

Besoldungsgruppen A 5 bis A 8   

übrige Besoldungsgruppen

162,26

170,36

307,87

315,97

 

Bei mehr als einem berücksichtigungsfähigen Kind erhöht sich der Familienzuschlag
- für das zweite berücksichtigungsfähige Kind um                                                145,61 Euro
- für das dritte und jedes weitere berücksichtigungsfähige Kind um                     512,37 Euro.

Erhöhungsbeträge für die Besoldungsgruppen A 5

In der Besoldungsgruppe 1 erhöht sich den Besoldungsgruppen A 5 bis A 9
der Familienzuschlag in den Stufe 2 und 3 für jedes berücksichtigungsfähige Kind um  100,00 Euro.

 

Besoldungsordnung B 
gültig ab 01.04.2026

 

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10 
  7.857,43   9.096,52 9.621,06 10.170,53 10.800,85 11.396,07 11.975,10 12.578,58 13.198,62 15.502,50

 

 

Besoldungsordnung C
gültig ab 01.04.2026

 

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1  4.426,39 4.572,33 4.718,18 4.864,10 5.010,05 5.155,93 5.301,84 5.447,73
 C 2  4.435,48 4.668,01 4.900,53 5.133,11 5.365,59 5.598,15 5.830,67 6.063,22
 C 3  4.856,84 5.120,15 5.383,44 5.646,74 5.910,02 6.173,34 6.436,57 6.699,87
 C 4  6.096,39 6.361,06 6.625,73 6.890,40 7.155,07 7.419,72 7.684,40 7.949.04
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  5.593,61 5.739,55 5.885,46 6.031,37 6.177,28 6.323,19  
 C 2  6.295,71 6.528,26 6.760,74 6.993,29 7.225,81 7.458,36 7.690,89
 C 3  6.963,17 7.226,46 7.489,72 7.753,00 8.016,29 8.279,58 8.542,87
 C 4 8.213,71 8.478,36 8.743,08 9.007,71 9.272,41 9.537,04 9.801,73

 

 

Besoldungsordnung W
gültig ab 01.04.2026

 Besoldungsgruppe W  
 W 1 5.527,76
 W 2 7.108,52
 W 3 7.714,02

 

 

Besoldungsordnung R
Gültig ab 01.04.2026

 

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 
R1 5.265,87 5.381,08 5.678,29 5.975,49 6.272,74 6.569,94 6.867,18  7.164,36  7.461,62  7.758,81 8.056,02 
R2   6.092,58 6.389,77 6.687,01 6.984,19 7.281,44 7.578,61 7.875,87 8.173,03 8.470,28 8.767,44
R3   9.621,06                                                                                          
R4 10.170,53
R5 10.800,85
R6 11.396,07
R7 11.975,10
R8 12.578,58
   
   

 

 

Anwärtergrundbetrag
gültig ab 01.04.2026 (Monatsbetrag in Euro)

 

Einstiegsamt, in das die Anwärterin oder der Anwärter nach Abschluss des
Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt

Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
                                                             A 5 bis A 8  1.469,04
A 9 bis A 11  1.529,74
 A 12  1.686,91
A 13  1.722,66

A 13 + Zulage nach Nummer 5 der Anlage 9

 1.761,92

 

 

 

Mehrarbeitsvergütung
gültig ab 01.04.2026 (Monatsbetrag in Euro)

 

Beamtinnen und Beamte
der Besoldungsgruppen

Euro
je Zeitstunde
A 5 bis A 8  19,06
A 9 bis A 12  26,11
A 13 bis A 16  36,02
Beamtinnen und Beamte
im Schuldienst
Euro
je Unterrichtsstunde

1. Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung, in den
Zugang für das erste Einstiegsamt der Lauf-
bahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung
Bildung eröffnet, wenn dieses Einstiegsamt
der Besoldungsgrupe A 13 zugeordnet ist

 



41,13
2. sonstige Lehrkräfte mit einer  Lehrbefähigung,
die den Zugang für das erste Einstiegsamt der
Laufbahn der Laufbahngruppe 2  der
Fachrichtung Bildung eröffnet



27,95
3. Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung, in den
Zugang für das zweite Einstiegsamt der 
Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der
Fachrichtung Bildung eröffnet



48,03

 

Besoldung in Niedersachsen

Mehr Informationen zur Besoldung in Brandenburg finden Sie unter www.besoldung-niedersachsen.de


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