Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz (NPersVG): § 120 Änderung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes **)

Faire Kreditchancen f?r alle

eBook zum Tarifrecht ÖD neu aufgelegt

 

Das beliebte eBook wurde im Oktober 2025 neu aufgelegt.

Mit allen Entgelttabellen für Beschäftigte - TVöD und TV-L -
sowie den Auszubildenden-vergütungen von Bund, Länder und Kommunen. 

Zum Komplettpreis von 10,00 Euro (inkl. Bearbeitungsentgelt und MwSt.) kann das >>>eBook hier bestellt werden

 


Zur Übersicht des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes

§ 120 Änderung des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes **)  

**)  Diese Vorschrift des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 2. März 1994 (Nds.GVBl. S.95) wird hier nicht abgedruckt.


 

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.beamten-online.de © 2026