
| ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern |
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Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung |
Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG):
Änderungen beim Bundesbesoldungsgesetz: Übersicht des BBesG
Das Bundesinnenminsietrium (BMI) hat am 15.04.2026 den Gewerkschaften und Verbänden einen Referentenentwurf eines Bundesalimentationsgesetzes (BAlimentG) zur Stellungnahme zugeleitet.
Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte wird hierzu eine 100-seitige Broschüre "Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern" herausgeben. Die Broschüre wird unmittelbar nach dem Kabinettsbeschluss der Bundesregiering zum Gesetzentwurf des Bundesalimententationsgesetezs herausgegeben und kann >>>hier schon (vor)bestellt werden.
Die Broschüre enthält alle Besoldungstabellen des Bundes, der Bahn, Post und Telekom sowie der Länder enthalten.
Ebenso eine ausführliche Darstellung der amtsangemessenen Alimentation, wie sie von der Bundesregierund angestrebt wird.
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Bundesalimetationsgesetz (BAlimentG) |
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