
eBook zum Tarifrecht ÖD neu aufgelegt Das beliebte eBook wurde im Oktober 2025 neu aufgelegt. Mit allen Entgelttabellen für Beschäftigte - TVöD und TV-L - Zum Komplettpreis von 10,00 Euro (inkl. Bearbeitungsentgelt und MwSt.) kann das >>>eBook hier bestellt werden
sowie den Auszubildenden-vergütungen von Bund, Länder und Kommunen.
{referenz;usb_die_beamtenversorgung}
Zur Übersicht des Saarländischen Personalvertretungsgesetzes
Abschnitt III
Geschäftsführung
§ 37 Beratung und Entscheidung
(1) Über die gemeinsamen Angelegenheiten der Beamten und Arbeitnehmer wird vom Personalrat gemeinsam beraten und beschlossen.
(2) In Angelegenheiten, die lediglich die Angehörigen einer Gruppe betreffen, sind nach gemeinsamer Beratung im Personalrat nur die Vertreter dieser Gruppe zur Beschlussfassung berufen. Dies gilt nicht für eine Gruppe, die im Personalrat nicht vertreten ist. Für Beratung und Beschlussfassung gilt § 36 Abs. 1 und 2 entsprechend.