SMAVA

Beamtenrechtliche Vorschriften in Sachsen-Anhalt

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 

.

Beamtenrechtliche Vorschriften für das

Land Sachsen-Anhalt

 

Besoldung

Landesbesoldungsgesetz
von Sachsen-Anhalt (LBesG)

Beamtenrechtliches Sonderzahlungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BSZG- LSA)

Besoldungs- und Versorgungsnichtanspassungsgesetz 2003/2004

Verordnungen für den kommunalen Bereich:
- Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO)
- Kommunal-Stellenobergrenzenverordnung (KomStOVO)
- Verordnung zur Abgeltung der Gerichtsvollzieher-Bürokosten (GVEntschVO)

Bezüge-Zuständigkeitsverordnung (Bez.-ZustVO)

Hochschulleistungsbezüge-
verordnung (HLeistBVO LSA)

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Neu aufgelegt: Mai 2025 >>>hier bestellen

 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro (inkl. Versand und 7 Prozent MwSt.):
Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern
Beihilferecht in Bund und Ländern.

Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich. Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden


.

Red 20260529 / Red 20231018

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.beamten-online.de © 2026