Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG): § 85 Abweichungen für das Landesamt für Verfassungsschutz

Faire Kreditchancen f?r alle

eBook zum Tarifrecht ÖD neu aufgelegt

 

Das beliebte eBook wurde im Oktober 2025 neu aufgelegt.

Mit allen Entgelttabellen für Beschäftigte - TVöD und TV-L -
sowie den Auszubildenden-vergütungen von Bund, Länder und Kommunen. 

Zum Komplettpreis von 10,00 Euro (inkl. Bearbeitungsentgelt und MwSt.) kann das >>>eBook hier bestellt werden

 


{referenz;usb_die_beamtenversorgung}

Zur Übersicht des Thüringer Personalvertretungsgesetzes

 

ZEHNTER TEIL
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschluss-Sachen

§ 85 Abweichungen für das Landesamt für Verfassungsschutz

Abweichend von § 48 Abs. 1 Satz 1 kann der Präsident des Amtes für Verfassungsschutz nach Anhörung des Ausschusses nach § 93 bestimmen, dass Beschäftigte, bei denen dies wegen ihren dienstlichen Aufgaben dringend geboten ist, nicht an Personalversammlungen teilnehmen.


Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.beamten-online.de © 2026