Beamtinnen und Beamte in der Finanzverwaltung

 

OnlineService für 10 Euro

Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService rund 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos 


 

Weiterführend Informationen für Finanzbeamte in den Steuerverwaltungen:

www.beamten-informationen.de I www.finanzbeamte-online.dewww.steuerbeamte.de I   .


 

Beamtinnen und Beamte in der Finanzverwaltung

Struktur und Aufgaben der Finanzverwaltung 

Die Finanzverwaltung - auch Steuerverwaltung genannt - ist der Teil der öffentlichen Verwaltung, der für die Festsetzung und Erhebung von Steuern zuständig ist. Die Finanzverwaltung in der Bundesrepublik Deutschland ist zwischen Bund und Bundesländern aufgeteilt. In der Bundesfinanzverwaltung ist das Bundesministerium der Finanzen oberste Behörde.

Darunter gibt es eine Reihe Oberbehörden, die spezielle Aufgaben erledigen, für die der Bund zuständig ist. Landesfinanzbehörden sind die Landesfinanzministerien als oberste Behörden, die Oberfinanzdirektionen (Landesabteilungen) als Mittelbehörden und die Finanzämter als Ortsbehörden. Die Finanzämter sind - bis auf Zölle und Verbrauchsteuern, für die die Bundeszollverwaltung zuständig ist - für die Verwaltung der Steuern zuständig. Ausnahmen bilden die Steuern, deren Verwaltung den Gemeinden übertragen worden ist.


 

 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht in Bund und Ländern und Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich.
Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden


.


Red 20231017

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.beamten-online.de © 2024