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Abfindungen aufgrund der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses sind für Arbeitnehmer bis zu folgenden Freibeträgen steuerfrei:
Bei Überschreiten des Freibetrages ist lediglich der übersteigende Betrag steuerpflichtig.
| UNSER TIPP: Kündigung mit Freistellung erhalten? – Vereinbaren Sie mit dem Arbeitgeber die sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses unter Zahlung einer Abfindung in Höhe der regulär noch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ausstehenden Gehaltszahlungen. Bis zur Höhe der Freibeträge sind die Abfindungszahlungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber frei von gesetzlichen Abzügen! |
*Die Texte zum Steuer-ABC sowie den TIPPS hat uns freundlicherweise Frau Petra Ackers-von Thenen, Dipl. Betriebswirtin/Steuerberaterin zur Verfügung gestellt: E-Mail: Petra.Ackers-vonThenen@web.de
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