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Beihilfevorschriften des Bundes

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 

 

Beihilferegelungen des Bundes

Die Regelungen zur Beihilfe in Bund und Ländern sind nicht identisch. Zwar haben einige Länder die für den Bund jeweils geltenden Regelungen übernommen, aber prinzipiell kann jedes Land eigene Vorschriften erlassen.

In dieser Rubrik finden Sie die Beihilferegelungen der

- Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

- und Beihilfevorschriften des Bundes, die allerdings inzwischen nicht mehr in Kraft sind.


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Red 20260529 / Red 20230807 

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