Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern - Übersicht -

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Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Personalvertretungsgesetz - PersVG -)
zuletzt geändert am 22.05.2018

zum Wortlaut des aktuellen Gesetzestextes 


Übersicht 

Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Gewerkschaften, Arbeitgebervereinigungen, Berufsverbände

§ 3 Beschäftigte

§ 4 Beamte

§ 5 Angestellte

§ 6 Arbeiter

§ 7 Gruppen

§ 8 Dienststellen

§ 9 Schweigepflicht

 

Abschnitt II
Personalrat
Unterabschnitt 1: Wahl und Zusammensetzung

§ 10 Bildung von Personalräten

§ 11 Wahlberechtigung

§ 12 Wählbarkeit

§ 13 Anzahl der Mitglieder des Personalrats

§ 14 Vertretung der Gruppen

§ 15 Wahlverfahren

§ 16 Schutz der Wahlhandlung

§ 17 Kosten der Wahl

§ 18 Wahlanfechtung

 

Unterabschnitt 2: Amtszeit

§ 19 Regelmäßige Amtszeit

§ 20 Neuwahl aus besonderen Gründen

§ 21 Ausschluß und Auflösung

§ 22 Erlöschen und Ruhen der Mitgliedschaft

§ 23 Ersatzmitglieder

 

Unterabschnitt 3: Geschäftsführung

§ 24 Vorstand

§ 25 Einberufung und Leitung von Sitzungen

§ 26 Nichtöffentlichkeit und Zeitpunkt der Sitzungen

§ 27 Beschlußfassung und Beschlußfähigkeit

§ 28 Beratung und Abstimmung

§ 29 Aussetzung von Beschlüssen

§ 30 Teilnahme von Mitgliedern der Stufenvertretungen und Beauftragten der Gewerkschaften

§ 31 Teilnahme weiterer Personen

§ 32 Sitzungsniederschrift

§ 33 Geschäftsordnung

§ 34 Sprechstunden

§ 35 Kosten

§ 36 Beiträge

 

Unterabschnitt 4: Rechtsstellung der Personalratsmitglieder

§ 37 Ehrenamt

§ 38 Freistellung

§ 39 Schulungs- und Bildungsveranstaltungen

§ 40 Kündigung, Versetzung und Abordnung

 

Abschnitt III
Personalversammlung

§ 41 Allgemeines

§ 42 Einberufung, Tätigkeitsbericht

§ 43 Zeitpunkt

§ 44 Aufgaben

§ 45 Teilnahme weiterer Personen


Abschnitt IV
Stufenvertretungen, Gesamtpersonalrat und Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene

§ 46 Stufenvertretungen

§ 47 Gesamtpersonalrat

§ 48 Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene

 

Abschnitt V
Jugend- und Ausbildungsvertretung

§ 49 Errichtung

§ 50 Wahlrecht und Wählbarkeit

§ 51 Anzahl der Mitglieder der Jugend- und Ausbildungsvertretung

§ 52 Wahlverfahren, Amtszeit, Vorsitzender

§ 53 Befugnisse und Tätigkeit

§ 54 Jugendversammlung

§ 55 Jugend- und Ausbildungsstufenvertretungen

 

Abschnitt VI
Vertretung der nichtständigen Beschäftigten und des Krankenpflegepersonals

§ 56 Nichtständige Beschäftigte

§ 57 Krankenpflegepersonal

 

Abschnitt VII
Beteiligung des Personalrats
Unterabschnitt 1: Allgemeines

§ 58 Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat

§ 59 Sachliche Amtsführung

§ 60 Unterrichtung des Personalrats

§ 61 Allgemeine Aufgaben des Personalrats

 

Unterabschnitt 2
Beteiligungsverfahren, Initiativrecht, Dienstvereinbarungen

§ 62 Mitbestimmungs- und Mitwirkungsverfahren

§ 63 Bildung der Einigungsstelle, Kosten

§ 64 Verhandlung und Beschlußfasssung der Einigungsstelle

§ 65 Initiativrecht des Personalrats

§ 66 Dienstvereinbarungen

§ 67 Durchführung von Entscheidungen

 

Unterabschnitt 3
Umfang der Beteiligung des Personalrats

§ 68 Beteiligung in Personalangelegenheiten

§ 69 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

§ 70 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten

§ 71 Vorrang der Beteiligung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften

§ 72 Arbeitsschutz und Unfallverhütung

 

Unterabschnitt 4
Zuständigkeiten der Personalvertretungen

§ 73 Personalräte und Stufenvertretungen

§ 74 Gesamtpersonalrat

§ 75 Arbeitsgemeinschaften auf Landesebene

 

Abschnitt VIII
Vorschriften für besondere Verwaltungszweige und die Behandlung von Verschlußsachen
Unterabschnitt 1
Besondere Vorschriften für Hochschulen

§ 76 Hochschulen

 

Unterabschnitt 2
Schule, Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung und Lehrerprüfungsamt

§ 77 Bildung von Personalräten an den Schulen

§ 78 Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung und Lehrerprüfungsamt

§ 79 Stufenvertretungen im Bereich der Kultusministerin

§ 80 Sondervorschriften

 

Unterabschnitt 3
Andere Verwaltungszweige und Behandlung von Verschlußsachen

§ 81 Theater und Orchester

§ 82 Gemeinden, Ämter, Landkreise, Verwaltungsgemeinschaften, Verwaltungsämter und Zweckverbände

§ 83 Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit, rechtsfähige Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts

§ 84 Behandlung von Verschlußsachen

 

Abschnitt IX
Schwerbehindertenvertretung und Vertrauensmann der Zivildienstleistenden

§ 85 Schwerbehindertenvertretung

§ 86 Vertrauensmann der Zivildienstleistenden

 

Abschnitt X
Gerichtliche Entscheidungen

§ 87 Entscheidungen der Verwaltungsgerichte

§ 88 Fachkammern und Fachsenate bei den Verwaltungsgerichten

 

Abschnitt XI
Schlußvorschriften

§ 89 Unzulässigkeit von abweichenden Vereinbarungen

§ 90 Wahlordnung

§ 91 Richter und Staatsanwälte

§ 92 Erstmalige Wahlen nach diesem Gesetz

§ 93 Inkrafttreten 


UT 20220508 / 20181111

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