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Aktuelles für Beamtinnen und Beamte: Stöhr: Beamtenstatus schließt Streikrecht aus; 15.02.2011

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 

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Aktuelles für Beamtinnen und Beamte:

Stöhr: Beamtenstatus schließt Streikrecht aus

Der Beamtenstatus schließt das Recht zu streiken aus. Das hat der 1. Vorsitzende der dbb tarifunion Frank Stöhr noch einmal klar gemacht. Der Zeitschrift Schule heute des Verbandes Bildung und Erziehung (Ausgabe Februar 2011) sagte Stöhr: Beamte erster und zweiter Klasse, also verbeamtete Lehrer mit und verbeamtete Polizisten ohne Streikrecht kann es nach dem deutschen Grundgesetz nicht geben. Der Beamtenstatus ist unteilbar.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte mit Urteil vom 15. Dezember 2010 entschieden, dass eine Disziplinarstrafe aufgrund der Teilnahme an einem Streik durch eine verbeamtete Lehrerin gegen das Streikrecht für Lehrer verstoße. Hierbei berief sich das Verwaltungsgericht auf Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Stöhr zeigte sich überzeugt, dass das Urteil des Düsseldorfer Verwaltungsgerichts in weiteren Instanzen aufgehoben wird, weil es gegen das deutsche Grundgesetz verstoße. Um einen Streik im Beamtenstatus zu ermöglichen, müsste zunächst das Grundgesetz geändert werden, so der Chef der dbb tarifunion. Eine solche Grundgesetzänderung würde für den Staat und die Bürger erhebliche Nachteile mit sich bringen. Die Verlässlichkeit des Staates, die in den vergangenen Jahrzehnten durch das Berufsbeamtentum gewährleistet wurde, wäre infrage gestellt. Hierzu gehört auch, dass der Bildungsbereich bisher weitgehend streikfrei geblieben ist. Dies sollte auch in der Zukunft nicht verändert werden, so Stöhr. Das Streikverbot garantiert das Schülerrecht auf Bildung und das Elternrecht auf verlässliche Betreuung der Kinder.

Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 15.02.2011

 


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Red 20260529

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