
| ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern |
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Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung |
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Aktuelles für Beamtinnen und Beamte:
DBB kritisiert Gesetzentwurf zum flexiblen Ruhestand für Beamte - Dauderstädt: Längere Lebensarbeitszeit für Beamte nur auf freiwilliger Basis
Der dbb hat einen Gesetzentwurf zum flexiblen Ruhestand für Bundesbeamte kritisiert. Grundsätzlich sei die Flexibilisierung der richtige Weg, sagte der dbb Bundesvorsitzende Klaus Dauderstädt am 10. Dezember 2012 in Berlin: Anders als auf dem Demografiegipfel der Bundesregierung zugesagt, ist in dem Gesetzentwurf allerdings ein Hinausschieben des Ruhestands ohne die Zustimmung der Beamten auch weiterhin möglich. Erschwerend kommt hinzu, dass auch der Zuschlag gestrichen wurde, der eigentlich einen Anreiz für ein Hinausschieben des Ruhestands schaffen sollte, wenn die Höchstversorgung schon erreicht ist.
Das widerspricht ganz eindeutig dem Ziel, eine Kultur des motivierten längeren Arbeitens zu schaffen, sagte Dauderstädt. Wir erwarten, dass die Regierung hier noch nachbessert und nicht hinter die Absprachen des Demografiegipfels zurückfällt.
Positiv sei hingegen zu bewerten, so der dbb Bundesvorsitzende, dass mit dem Gesetzentwurf wie vom dbb gefordert die Familienpflegezeit auch für Bundesbeamte eingeführt werden soll. Damit haben die Beamten, ebenso wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Möglichkeit einer finanziellen Förderung in der Pflegephase. Diese Förderung ist so ausgestaltet, dass sie im Anschluss an die Pflegezeit zurückgeführt wird.
Quelle: Pressemeldung des dbb beamtenbund und tarifunion, 10.12.2012
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