Brandenburg: Beihilfe und Beihilfevorschriften des Landes Brandenburg

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Beihilferegelungen des Landes Brandenburg

Vorbemerkungen

Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt, beispielsweise bestehen Abweichungen hinsichtlich der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Wahlleistungen eines Krankenhauses (Berlin, Niedersachsen, Schleswig-Holstein) und von Aufwendungen für einen nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch (Bayern). In einigen Ländern ist eine sogenannte Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt) eingeführt worden. Sieben Länder haben eigenständige Beihilferegelungen. Dennoch orientieren sich viele der entsprechenden Landesregelungen an den meisten Grundsätzen, die auch für die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) gelten. Deshalb kann der vorliegende Ratgeber auch von Beihilfeberechtigten in den Ländern genutzt werden.

Wichtige – vom Bundesrecht abweichende – Beihilferegelungen fassen wir auf dieser Website zusammen.

Die Beihilfevorschriften ändern sich manchmal mehrmals im Jahr, wir aktualisieren diese Texte daher in unserem Internetangebot unter www.beihilfe-online.de

Brandenburg

Zur Übersicht der Beihilfeverordnung 

Abweichend von den Beihilfevorschriften des Bundes sind Aufwendungen für Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, Ein- bzw. Zweibettzimmer) bei stationärer Behandlung nicht beihilfefähig. Dies gilt nicht für am 1. Januar 1999 vorhandene Schwerbehinderte, solange die Schwerbehinderung andauert..

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Der Ratgeber informiert über das Beihilferecht des Bundes und der Länder. Die Beihilfe ist nicht bundeseinheitlich geregelt.

Der Ratgeber orientiert sich an den Vorschriften des Bundes, schließlich gelten die Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) auch in den meisten Ländern. Vom Bund abweichende Landesregelungen, werden erläutert. Die Beihilfevorschriften des Bundes sind im Wortlaut dokumentiert. Als besonderen Service finden Sie ein Verzeichnis von beihilfefähigen Kliniken. Den beliebten Ratgeber können Sie für nur 7,50 Euro hier bestellen.  

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Link-TIPP zur Beihilfe:www.beihilfe-online.de

Link-TIPP zu Geld: www.einkaufsvorteile.de I und zu Gesundheit: www.heilkurorte.de I

Link-TIPPS zu Urlaub, Gastgeber und Erholung: www.urlaub-gastgeber.dewww.hotelverzeichnis-online.de I www.urlaubsverzeichnis-online.de I


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