Beihilfevorschriften des Bundes

Selbsthilfeeinrichtungen für den öffentlichen Dienst:
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Absicherung bei Dienstunfähigkeit I ZulagenRente Riester-Rente I Rentenversicherung I Unfallversicherung I Pflegeversicherung I

Finanzielle Wünsche? Mehr Informationen zum Beamtendarlehen und Darlehen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst 


UNSER TIPP für Ihre Gesundheit: Sanatorium Dr. Holler mit dem ganzheitlichen Ansatz...

"Weil wir den Menschen ganzheitlich sehen, behandeln wir ihn auch so", nach diesem Leitmotto erfolgt die Behandlung und Betreuung im Sanatorium Dr. Holler.
Das kompetente Ärzte-Team und die bestens geschulten, langjährig tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, nehmen sich im Sanatorium Dr. Holler viel Zeit, um auf die persönlichen Wünsche der Gäste einzugehen. Für jeden Gast wird ein individueller Behandlungsplan erstellt, der, je nach Indikation, modernste Schulmedizin, homöopathische oder naturheilkundliche Behandlungsverfahren, beinhaltet.
Mehr Informationen finden Sie unter: www.sanatorium-holler.de

 

Beihilfe des Bundes

Die Regelungen zur Beihilfe in Bund und Ländern sind nicht identisch. Zwar haben einige Länder die für den Bund jeweils geltenden Regelungen übernommen, aber prinzipiell kann jedes Land eigene Vorschriften erlassen.

In dieser Rubrik finden Sie die Beihilferegelungen der

- Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

- und Beihilfevorschriften des Bundes, die allerdings inzwischen nicht mehr in Kraft sind.


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Rund ums Geld im öffentlichen Dienst
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Nebentätigkeitsrecht im öffentlichen Dienst

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Gesundheit von A bis Z

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Die Beihilfe

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Die Beamtenversorgung

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FrauenSache im öffentlichen Dienst

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BerufsStart im öffentlichen Dienst

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Neues Tarifrecht für den öffentlichen Dienst (TVöD)

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Taschenbuch "Neuordnung des Beamtenrechts"

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