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02.04 Auszubildende im öffentlichen Dienst

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 

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Im Rahmen der Neugestaltung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst sind auch die Manteltarifverträge für Auszubildende in den Tarifgebieten West und Ost neu abgeschlossen worden. Der TVAöD ist zum 1. Oktober 2005 und der TVA-L BBiG zum 1. November 2006 in Kraft getreten.

Die wichtigsten Tarifverträge für Auszubildende im öffentlichen Dienst

 

  

 


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Red 20260529

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