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04.05 Besoldungsrecht in Bayern

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 

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Bayern – Besoldungstabellen

Die Grundlagen für die Besoldung sind im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) geregelt, das mit dem Neuen Dienstrecht ab 1.1.2011 in Kraft getreten ist. Damit nutzt Bayern die Regelungskompetenz, die durch die Föderalismusreform möglich geworden ist. Die Grundbezüge umfassen: Grundgehalt, Amts- und Stellenzulagen und Familienzuschlag. Als Nebenbezüge gelten: Zulagen, Zuschläge, Anwärterbezüge, Leistungsbezüge und die jährliche Sonderzahlung. Die aufsteigenden Grundgehälter der A-Besoldung bemessen sich wie bisher nach Stufen. Die Aufstiegsintervalle sind unverändert, jedoch wird das Besoldungsdienstalter als bisheriger Maßstab für Einstieg und Aufstieg in der Grundgehaltstabelle abgelöst. Die Besoldung stellt nun auf Erfahrung und Leistung ab. Bayerns Beamte mussten im Jahr 2011 eine Nullrunde hinnehmen. Nun hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach die Besoldung zum 01.01. um 1,9% (aufgestockt um einen Sockel von 17 Euro) und zum 1.11.2012 um 1,5% angehoben werden soll. Mehr Informationen unter www.besoldungstabelle.de/bayern.

Besoldungstabelle A – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

  

Familienzuschlag – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

  

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 98,52 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 305,37 Euro.
Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 3 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in der Besoldungsgruppe A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt. Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG: - in den Besoldungsgruppen A 3 bis A 8: 101,95 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 108,23 Euro

Besoldungstabelle B – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

  

Besoldungstabelle C kw – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

  

Besoldungstabelle W – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

  

Besoldungstabelle R – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

  

Anwärtergrundbetrag – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

 

Stellenzulagen – ab 1.1.2012 (Monatsbeträge in Euro)

  

Mehr Informationen zur Besoldung in Bayern finden Sie unter: www.besoldungstabelle.de


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Red 20260529

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