
| ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern |
|
Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung |
|
>>>zur Bestellung des eBooks für nur 10,00 Euro
|
OnlineService für 10 Euro Für nur 10,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie in den wichtigsten Fragen zum Öffentlichen Dienst auf dem Laufenden: Sie finden im Portal OnlineService zehn Bücher bzw. eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken. Mehr Infos |
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Bund
Tabelle TVöD/Bund ab 1.8.2011 – Tarifgebiet West und Ost
![]() |
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Gemeinden
Tabelle TVöD/VKA ab 1.8.2011 – Tarifgebiet West und Ost
![]() |
TVöD Bund (West und Ost)
Erläuterungen zur Zuordnung alte VGr/alte LGr
![]() |
![]() |
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – VKA (West und Ost)
Erläuterungen zur Zuordnung alte VGr/alte LGr
![]() |
![]() |
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD)
– Besonderer Teil „Krankenhäuser"
Tabelle VKA/BT-K ab 1.8.2011 – Tarifgebiet West und Ost
![]() |
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD)
Tabelle VKA/Gesundheitswesen – Tarifgebiet West und Ost
Erläuterungen zur Zuordnung alte VGr/alte LGr
![]() |
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD) – Versorgungsbetriebe
Tabelle TV-V ab 1.1.2011 – Tarifgebiet West und Ost
![]() |
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TVöD)
Tabelle Sozial- und Erziehungsdienst ab 1.8.2011
![]() |
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TV-L) – Länder
(Tarifgemeinschaft der Länder/TdL)
Tabelle TV-L (TdL) ab 1.1.2012
![]() |
Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst (TV-L) – Länder/Lehrkräfte
(Tarifgemeinschaft der Länder/TdL)
Tabelle TV-L (Lehrkräfte) ab 1.1.2012
![]() |
Für übergeleitete und nach dem 01.11.2006 neu eingestellte Lehrkräfte, die gemäß Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen nicht unter die Anlage 1a zum BAT fallen, gilt die allgemeine Entgelttabelle mit der Maßgabe, dass die Tabellenwerte
der Entgeltgruppe 5 bis 8 um 64 Euro und
der Entgeltgruppe 9 bis 13 um 72 Euro
vermindert sind.
![]() |
Exkl. Angebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit 1997 - also seit fast 30 Jahren - zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen, u.a. auch zu rund- ums-geld-im-oeffentlichen-dienst. Auf dem USB-Stick (32 GB) sind alle Bücher und eBooks aufgespielt, die der INFO-SERVICE herausgegibt (drei Ratgeber & 5 eBooks) Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Länder)n, Beihilferecht in Bund und Ländern. Fünf eBooks::Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öff. Dienst, Rund ums Geld , Tarifrechjt (TVöD, TV-L) und Frauen im öff. Dienst. >>>Hier geht es zur Bestellung |
| Neu aufgelegt: Mai 2025 >>>hier bestellen |
BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro (inkl. Versand und 7 Prozent MwSt.): Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich. Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden |
.