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04.21 Ausbildungsvergütungen im öffentlichen Dienst

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 

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Auszubildendenvergütungen im öffentlichen Dienst

In den Tarifverträgen für Auszubildende des öffentlichen Dienstes sind die Ausbildungsentgelte geregelt. In jeweils eigenen Tarifrunden für den
- Bund und die Kommunen
- sowie für die Länder (ohne Hessen und Berlin)
werden auch die Ausbildungsvergütungen geregelt. Die Vergütungen werden in Verhandlungen zwischen den jeweiligen Arbeitgebern und der Gewerkschaft ver.di ausgehandelt. Die letzten Tarifergebnisse (Bund/Kommunen und Länder) finden Sie im Kasten auf dieser Seite. Die aktuellen Ausbildungsentgelte finden Sie unten und auf der nächsten Seite.

  

Tabelle TVAöD – Besonderer Teil BBiG*

  

*Im Januar 2011 wurde eine Sonderzahlung von 50 Euro gezahlt.

Tabelle TVAöD – Besonderer Teil Pflege*

  

*Im Januar 2011 wurde eine Sonderzahlung von 50 Euro gezahlt.

Tabelle TV-Praktikantin/Praktikant*

  

*Im Januar 2011 wurde eine Sonderzahlung von 50 Euro gezahlt.

Tabelle TVA-L BBiG ab 1.1.2012

  

TVA-L Pflege ab 1.1.2012

  

Entgelte der Praktikanten ab 1.1.2012

  

 


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Red 20260529

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