SMAVA

Beihilferecht in Bund und Ländern

ACHTUNG: Neue Broschüre zur Besoldung & Alimentation in Bund und Ländern

Das Bundesalimentationsgesetz (BAlimentG) regelt die Nachzahlung für alle Beamtinnen und Beamten des Bundes wegen nicht ausreichender amtsangemessener Alimentation. Medienberichten zufolge werden alle (!) Bundesbeamten mind. 3.000 bis 13.000 Éuro an Nachzahlungen erhalten. Beamtinnen & Beamte sowie Ruhestandsbeamte & Versorgungsempfänger sowie die Beamten der Bahn, Post, Telekom und Postbank werden die Nachzahlung erhalten. In der Broschüre sind auch die Neuregelung der amtsangemessen Alimentation sowie die neuen Besoldungstabellen ab 01.05.2026 dokumentiert. Hier >>>zur (Vor)Bestellung 

Unsere Link-TIPPs für Beamte: I www.beamten-informationen.de I www.beihilfe-online.de I www.die-beihilfe.de I  


Beihilferecht in Bund und Ländern 

Auf dieser Website informieren Sie umfassend zum Beihilferecht des Bundes und der Länder. Die Vorschriften zur Beihilfe ändern sich manchmal mehrmals im Jahr. Damit sich die rund 4 Mio. Beihilfebrechtigten über den jeweils aktuellen Stand der Vorschriften informieren können, hat der INFO-SERVICE dieses umfangreiche Informationsangebot im Internet eingerichtet. In Bund und Ländern bestehen bei der Beihilfe unterschiedliche Regelungen. Zwar orientieren sich víele Länder an den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV), dennoch bestehen hinsichtlich der Beihilfe teilweise erhebliche Abweichungen. Hier finden Sie mehr Informationen zu den Beihilfevorschriften bzw. Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder: 

.

Bund

Beihilfevorschriften des Bundes 

Länder

Beihilfe in Baden-Württemberg 

Beihilfe in Bayern

Beihilfe in Berlin

Beihilfe in Brandenburg

Beihilfe in Bremen

Beihilfe in Hamburg

Beihilfe in Hessen

Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern 

Beihilfe in Niedersachsen

Beihilfe in Nordrhein-Westfalen

Beihilfe in Rheinland-Pfalz

Beihilfe im Saarland

Beihilfe in Sachsen

Beihilfe in Sachsen-Anhalt

Beihilfe in Schleswig-Holstein

Beihilfe in Thüringen 

 

 


Neu aufgelegt: Mai 2025 >>>hier bestellen

 

BEHÖRDEN-ABO mit drei Ratgebern für nur 25,00 Euro (inkl. Versand und 7 Prozent MwSt.):
Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern
Beihilferecht in Bund und Ländern.

Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich. Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden


.


Red 20260529 / Red 20231017 / 20230904

Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.beamten-online.de © 2026