Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
(Beihilfevorschriften-BhV) Stand 1.1.2005
§ 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur >>>weiter | § 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei Vorsorgemaßnahmen >>>weiter |
§ 2 Beihilfeberechtigte Personen >>>weiter | § 11 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt >>>weiter |
§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige >>>weiter | § 12 Eigenbehalte, Belastungsgrenzen >>>weiter |
§ 4 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen >>>weiter | § 13 Beihilfefähige, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen >>>weiter |
§ 5 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen >>>weiter | § 14 Bemessung der Beihilfen >>>weiter |
§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit >>>weiter | § 15 Begrenzung der Beihilfen >>>weiter |
§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen bei Sanatoriumsbehandlung >>>weiter | § 16 Beihilfen beim Tode des Beihilfeberechtigten >>>weiter |
§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkur >>>weiter | § 17 Verfahren >>>weiter |
§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen bei dauernder Pflegebedürftigkeit >>>weiter |
§ 18 Übergangs- und Schlußvorschriften >>>weiter |
§ 9a Beihilfefähige Aufwendungen in Hospizen >>>weiter |