Beihilfevorschrift des Bundes - Übersicht

Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen
(Beihilfevorschriften-BhV) Stand 1.1.2005

§ 1 Anwendungsbereich, Zweckbestimmung und Rechtsnatur >>>weiter § 10 Beihilfefähige Aufwendungen bei
Vorsorgemaßnahmen >>>weiter
§ 2 Beihilfeberechtigte Personen >>>weiter § 11 Beihilfefähige Aufwendungen bei Geburt >>>weiter
§ 3 Berücksichtigungsfähige Angehörige >>>weiter § 12 Eigenbehalte, Belastungsgrenzen >>>weiter
§ 4 Zusammentreffen mehrerer Beihilfeberechtigungen >>>weiter § 13 Beihilfefähige, außerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandene Aufwendungen >>>weiter
§ 5 Beihilfefähigkeit der Aufwendungen >>>weiter § 14 Bemessung der Beihilfen >>>weiter
§ 6 Beihilfefähige Aufwendungen bei Krankheit >>>weiter § 15 Begrenzung der Beihilfen >>>weiter
§ 7 Beihilfefähige Aufwendungen bei Sanatoriumsbehandlung >>>weiter § 16 Beihilfen beim Tode des Beihilfeberechtigten >>>weiter
§ 8 Beihilfefähige Aufwendungen bei Heilkur >>>weiter § 17 Verfahren >>>weiter

§ 9 Beihilfefähige Aufwendungen bei

dauernder Pflegebedürftigkeit >>>weiter

§ 18 Übergangs- und Schlußvorschriften >>>weiter
§ 9a Beihilfefähige Aufwendungen in Hospizen >>>weiter  



Startseite | Kontakt | Datenschutz | Impressum    www.beamten-online.de © 2024